Wie viele Sinti und Roma leben in Deutschland?

Rund 70.000 Sinti und Roma leben in Deutschland. Sie zählen zu den anerkannten Minderheiten und leben teils seit Jahrhunderten in Deutschland.

Das "Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma" spricht von etwa 70.000 in Deutschland lebenden Angehörigen der Minderheit. Das Minderheitensekretariat schlüsselt diese Zahl auf in etwa 60.000 deutsche Sinti und rund 10.000 deutsche Roma.QuelleMinderheitensekretariat: Die deutschen Sinti und Roma, LINK

Es gibt keine belastbaren Zählungen und Statistiken zu Roma in Deutschland und Europa. Zum einen, weil ethnische Minderheiten in vielen Ländern nicht erfasst werdenIn einer 1998 publizierten Erhebung des Europarates zeigte sich, dass lediglich 15 von 37 Staaten Erfassungen nach ethnischen Kriterien vornehmen. Vgl. Fußnote 2.. Zum anderen ist die Definition der Zugehörigkeit zu Sinti und Roma nicht eindeutig. Schätzungen reichen von von sechs bis 12 Millionen Roma in der EU bzw. in Europa.Quelle Europäische Kommission: Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma in der EU, LINK; Europäische Grundrechteagentur: Website zu "Roma" LINK; Europäische Kommission (2010): Der Europäische Sozialfonds und Roma, LINK

Selbstbezeichnungen

In einer StudieRomnoKher führte Interviews mit über 600 zugewanderten und nicht-zugewanderten Sinti und Roma aus allen Bundesländern. Die Studie stützt sich auf die bisher beste Stichprobe der Sinti und Roma in Deutschland. der Arbeitsgemeinschaft "RomnoKher" 2021 bezeichneten sich unter den Befragten in Deutschland

  • 41,2 Prozent als Sinti
  • 22,9 Prozent als Roma
  • 2,5 Prozent verwendeten die Doppelform Sinti und Roma
  • 4,3 Prozent nutzen die Fremdbezeichnung "Zigeuner"
  • 9,2 Prozent lehnten eine Selbstbezeichnung im Zusammenhang mit einer Gruppenzugehörigkeit gänzlich ab.QuelleRomnoKher (2021) Ungleiche Teilhabe. Zur Lage der Sinti und Roma in Deutschland, S. 22, LINK

Roma sind eine heterogene Gruppe und unterscheiden sich beispielsweise durch verschiedene Sprachen oder Religionen. Sie sind die größte ethnische Minderheit in Europa. Die Begriffe "Sinti" und "Roma" als geläufige Selbstbezeichnungen der Minderheit findet man bereits in Quellen des 18. Jahrhunderts. Laut Minderheitensekretariat sind Sinti "die in West- und Mitteleuropa beheimateten Angehörigen der Minderheit". Als Roma werden diejenigen ost- und südosteuropäischer Herkunft bezeichnet. "Deutsche Roma" sind Personen, die ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts nach Deutschland einwanderten. Außerhalb des deutschen Sprachraums wird "Roma" als Name für die gesamte Minderheit verwendet.QuelleBundeszentrale für Politische Bildung (2014): Sinti und Roma in Europa, LINK Medienmacher Glossar: Rom*nja, LINK; Sinti*zze, LINK; Minderheitensekretariat: "Die deutschen Sinti und Roma", LINK; Zentralrat der Sinti und Roma (2015): Erläuterung zum Begriff, LINK

Manche Selbstorganisationen von Sinti und Roma nutzen eine gegenderte Schreibweise (z. B. Sinti*zze und Rom*nja), andere verstehen diese aber nicht als Selbstbezeichnung und lehnen sie ab.QuelleAmaro Foro (2024): "Rom*nja in den Medien", S. 14, LINK; Pro: RomaniPhen (o.D.): "Eine kleine Geschichte von Rom*nja und Sinti*zze oder woher kam das Gendern", LINK; Contra: Verband deutscher Sinti und Roma Landesverband Rheinland-Pfalz (o.D.): "Über die Kontroverse zum Gendern der Selbstbezeichnung der Sinti und Roma", LINK

Diskriminierende Fremdbezeichnung: "Z-Wort"

Das "Z-Wort" sehen viele Vertreter*innen der Sinti und Roma als diskriminierende Fremdbezeichnung und lehnen es ab. Der Begriff wurde in Deutschland als Synonym für Verunglimpfungen verwendet. Die Hasspropaganda der Nationalsozialisten trug dazu bei, die negative Bedeutung noch zu vertiefen. Beispielsweise wurde Sinti und Roma in Konzentrationslagern ein "Z" tätowiert.QuelleZentralrat der Sinti und Roma (2015) Erläuterungen zum Begriff, LINK.

Sinti und Roma als nationale Minderheit

Sinti und Roma sind eine von vierweitere sind Dänen, Friesen und Sorben anerkannten nationalen Minderheiten. Das heißt, die Gruppen sind seit Jahrhunderten in Deutschland heimisch und die Angehörigen sind deutsche Staatsbürger*innen. Ihnen stehen Rechte in Bezug auf Kultur, Tradition und Sprache zu. Von Bund und Ländern erhalten sie besonderen Schutz und spezielle Förderung. Roma, die in Deutschland leben und eine ausländische Staatsangehörigkeit haben, gehören nicht zur nationalen Minderheit. QuelleBMI: "Nationale Minderheiten in Deutschland", LINK; Minderheitenrechte, LINK

Bislang wurden Sinti und Roma in vier Bundesländern im Rahmen von Staatsverträgen als Minderheit anerkannt: In Baden-Württemberg, Hessen, Bayern und Thüringen. In Schleswig-Holstein und in Brandenburgist der Schutz von Sinti und Roma als Minderheit in der Landesverfassung festgehalten. In Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern und Berlin-Brandenburg und Hessen gibt es eine institutionelle Förderung etwa für Verbände. QuelleStaatsministerium Baden-Württemberg: Zusammenarbeit mit deutschen Sinti und Roma, LINK; Land Hessen: Staatsvertrag zwischen Hessen und Verband von Sinti und Roma, LINK; Bayerische Staatsregierung (2023): Freistaat unterstützt Landesverband deutscher Sinti und Roma in Bayern LINK; Landtag Schleswig-Holstein: Minderheitenpolitik, LINK; Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung (2022): Sinti und Roma, LINK.