Staatsverträge zwischen Bundesländern und islamischen Gemeinden

In Deutschland gibt es verschiedene Kooperationen zwischen Bundesländern und islamischen Gemeinden. Die Staatsverträge regeln etwa den Umgang mit islamischen Feiertagen für Schüler und Angestellte oder die Themen Bestattung und Seelsorge.

Was sind Staatsverträge?

Bundesweit gibt es verschiedene Kooperationsmodelle zwischen Bundesländern und islamischen Gemeinden oder Verbänden. Die Verträge regeln Bereiche wie etwa Bestattung, Seelsorge, Umgang mit Feiertagen und staatliche Unterstützung.

Wo gibt es Staatsverträge?

  • Hamburg hat 2012 als erstes Land einen solchen Vertrag ausgehandelt – mit den Verbänden DITIB, SCHURA Hamburg und VIKZ. Er umfasst acht inhaltliche Punkte, die das Gemeindeleben betreffen.
  • Bremen hat 2013 ebenfalls mit diesen Verbänden einen Staatsvertrag abgeschlossen mit teils inhaltlichen Überschneidungen.
  • In Niedersachsen wurde 2013 ebenfalls mit einem ähnlichen Vorhaben begonnen. Hier waren die Vertragspartner auf religiöser Seite SCHURA Niedersachsen und DITIB. Die Verhandlungen wurden jedoch 2017 ausgesetzt und liegen seitdem auf Eis.
  • Rheinland-Pfalz hat 2024 Verträge mit den Verbänden DITIB, Schura, VIKZ und der Körperschaft der Ahmadiyya geschlossen.
  • Schleswig-Holstein hat 2025 einen Staatsvertrag mit dem Verband VIKZ Norddeutschland geschlossen. Darin geht es unter anderem um Feiertage, Jugendarbeit und Imamausbildung. Der Vertrag ebnet auch den Weg für die Einführung eines ordentliches Unterrichtsfachs Islamische Religion.QuelleAkademie für Islam in Wissenschaft und Gesellschaft (2021): "Das Verhältnis zwischen Staat und islamischen Religionsgemeinschaften. Der Hamburger Staatsvertrag aus Praxisperspektive", LINK; Bürgerschaft Hamburg (2012): "Drucksache 20/5830", LINK; IslamiQ (2023): "Zehn Jahre Staatsvertrag", LINK; Bremer Senat (o. D.): "Vertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und den Islamischen Religionsgemeinschaften", LINK; Niedersächsischer Landtag (2018): "Drucksache 18/2116", LINK; (2019): "Drucksache 18/5101", LINK; Landesregierung RLP (2024): "Religionsgemeinschaften: Ein Meilenstein für die Zusammenarbeit", LINK; "Schleswig-Holstein (2025): "Stärkung der Religionsfreiheit: Land Schleswig-Holstein und VIKZ schließen Vertrag", LINK