Aus welchen Ländern kommen Kurden in Deutschland?

Die Mehrheit der Kurden in Deutschland stammt aus der Türkei, dem Irak, Syrien und dem Iran. Ob geflüchtete Kurden Schutz erhalten, unterscheidet sich je nach Herkunftsland deutlich.

Hinweis: Dies ist ein Auszug aus der Mediendienst-Expertise Kurden in Deutschland. Alle Quellen finden Sie in der Expertise.

Kurd*innen sind historisch vor allem aus der Türkei als sogenannte Gastarbeiter*innen in den 60er und 70er Jahren nach Deutschland eingewandert. Seit 2010 kamen Kurd*innen überwiegend als Geflüchtete aus Syrien, aber auch dem Irak, der Türkei und dem Iran. Ein kleinerer Teil kommt aus dem Libanon, Israel und ehemaligen Sowjetrepubliken wie Armenien, Aserbaidschan und Georgien. Die Migration der Kurd*innen nach Deutschland hängt meist mit Konflikten in den Herkunftsländern zusammen. Mehr dazu in der Mediendienst-Expertise zu Kurden in Deutschland vom Oktober 2026. 

Die Schutzquote für Personen mit kurdischer Volkszugehörigkeit variiert je nach Herkunftsstaat: Kurd*innen aus Syrien haben im ersten Halbjahr 2026 in 29 Prozent der Fälle Schutz bekommen (Gesamtschutzquote). Bei Kurd*innen aus dem Iran lag die Schutzquote bei 28,5 Prozent; im Fall des Iraks bei 26,1 Prozent. Kurd*innen aus der Türkei bekamen hingegen nur in 4,3 Prozent der Fälle einen Schutzstatus.  Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf Anfrage des Mediendienst Integration, 18.08.2026.

Aktuelle Lage: Syrien

Die Zahl kurdischer Asylerstanträge aus Syrien in Deutschland sinkt: von 17.549 im Jahr 2024 auf 7.848 im Jahr 2025 und 1.984 im ersten Halbjahr 2026. Das bedeutet jedoch nicht, dass Flucht und Vertreibung innerhalb Syriens beendet wären. Nach dem Sturz des Assad-Regimes Ende 2024 setzten zwar Rückkehrbewegungen nach Syrien ein, doch die Lage für Kurd*innen insbesondere im Norden und Nordosten des Landes bleibt weiter unsicher. Im Januar 2026 gingen Truppen der syrischen Übergangsregierung militärisch gegen die kurdisch geführten Syrischen Demokratischen Kräfte (SDF) vor und nahmen in Aleppo nach schweren Kämpfen unter anderem die überwiegend kurdischen Stadtteile Sheikh Maqsoud und Ashrafieh ein. Rund 148.000 Menschen wurden zeitweise vertrieben.

Menschenrechtsorganisationen dokumentierten willkürliche Festnahmen und Misshandlungen von kurdischen Zivilist*innen. Bis März 2026 war die Mehrheit der zeitweise Vertriebenen aus dem Gebiet Aleppo wieder zurückgekehrt. Dort gibt es jedoch weiterhin Probleme bei der Rückgabe von Eigentum und Berichte über Übergriffe und Einflussnahme früherer Fraktionen der Syrischen Nationalen Armee SNA. Es herrscht ein Nebeneinander von Rückkehr und neuer Binnenvertreibung. Gefährdet sind insbesondere Personen, denen eine Nähe zu den kurdisch geführten Syrischen Demokratischen Kräften (SDF) oder zur kurdischen Partei der Demokratischen Union (PYD) zugeschrieben wird. Die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) dokumentiert für 2026 Festnahmen und Misshandlungen in einzelnen Gebieten.

Seit Dezember 2025 gibt es wieder Abschiebungen aus Deutschland nach Syrien. Im September 2026 kündigte die Bundesregierung an, den Schutzstatus zahlreicher Syrer widerrufen zu wollen. Dieser Entscheidung liegt die Annahme zugrunde, dass Syrien sicher sei. Die Sicherheits- und Herrschaftsverhältnisse unterscheiden sich jedoch regional. Zwar haben sich die Kämpfe beruhigt, doch für vertriebene Kurd*innen ist eine Rückkehr in Teile Nordsyriens weiterhin mit konkreten Risiken verbunden. Wie fragil die Sicherheitslage trotz der politischen Einigung bleibt, zeigte im September 2026 die Entführung und Tötung von Sami Shekhmous Hiso nahe Hasaka. Der kurdische Soldat gehörte nach der Eingliederung kurdischer Kräfte bereits der syrischen Armee an. Sein Tod löste Proteste in mehreren kurdischen Städten aus. Im Oktober 2026 kam es in Hasaka erneut zu gewaltsamen Auseinandersetzungen.

Aktuelle Lage: Türkei

Unter den Kurd*innen aus der Türkei stieg die Zahl der Asylerstanträge von 3.878 im Jahr 2021 auf 19.500 im Jahr 2022 und dann auf 51.407 im Jahr 2023. Danach gingen die Zahlen wieder deutlich zurück: auf 21.417 im Jahr 2024, 7.753 im Jahr 2025 und 2.193 im ersten Halbjahr 2026. Der Anstieg fiel in eine Zeit anhaltender Repressionen gegen prokurdische Akteure, die Wirtschafts- und Inflationskrise sowie die Folgen der Erdbeben vom Februar 2023 im Südosten der Türkei. Der Rückgang seit 2024 bedeutet laut EUAA nicht, dass eine politische Entspannung eingetreten ist.

Zwar initiierte die Auflösung der PKK im Mai 2025 einen neuen politischen Prozess: Im August 2026 verabschiedete das Parlament ein Gesetz, das den rechtlichen Rahmen für Entwaffnung, Rückkehr und Reintegration von PKK-Mitgliedern schaffen soll. Im Oktober 2026 erklärte die PKK zudem, ihre bewaffneten Kräfte vollständig aus der Türkei abgezogen zu haben. Grundlegende Fragen der politischen, sprachlichen und kulturellen Rechte von Kurd*innen bleiben jedoch ungelöst. Antiterrorgesetze werden weiterhin gegen gewaltfreie politische Aktivitäten angewandt und gewählte Bürgermeister*innen, insbesondere in kurdisch geprägten Kommunen, wurden abgesetzt, kurdische Medien und Kulturinstitutionen eingeschränkt.

Die Schutzquote bei kurdischen Asylsuchenden ist seit Jahren niedrig. Abschiebungen in die Türkei wurden erheblich ausgeweitet, sodass im Jahr 2025 die Türkei das häufigste Zielland deutscher Abschiebungen war. Wie viele der Abgeschobenen Kurd*innen waren, lässt sich nicht feststellen. Seit Juni 2026 ist die Türkei nach den neuen EU-Asylregeln grundsätzlich als sicherer Herkunftsstaat eingestuft. Für Kurd*innen, die von dort fliehen, kann das den Zugang zu Schutz erschweren: Sie müssen darlegen, warum sie in der Türkei gefährdet sind, obwohl das Land als „sicher” gilt. Zugleich werden ihre Anträge in Schnellverfahren geprüft. Die kurzen Fristen können es erschweren, Verfolgungserfahrungen ausreichend zu belegen und sich bei einer Ablehnung rechtlich zu wehren.

Aktuelle Lage: Iran und Irak

Auch Kurd*innen aus dem Iran suchen in Deutschland Asyl: Die Zahl ihrer Erstanträge stieg von 631 im Jahr 2021 auf 1.772 im Jahr 2023 und sank danach auf 1.148 im Jahr 2024 und 423 im Jahr 2025; im ersten Halbjahr 2026 waren es 127. Im Iran haben sich Repressionen gegen Oppositionelle und Angehörige ethnischer Minderheiten, darunter Kurd*innen, 2025 und 2026 nochmals verschärft. Kurd*innen sind überproportional von willkürlichen Festnahmen, Verfahren wegen weit gefasster Sicherheitsdelikte und Todesurteilen betroffen. Besonders deutlich ist die Überrepräsentation bei Hinrichtungen im Zusammenhang mit politischer Verfolgung. Im Jahr 2025 erfolgten 18 Abschiebungen in den Iran. Die Gesamtschutzquote kurdischer Antragstellender aus dem Iran lag im ersten Halbjahr 2026 bei 28,5 Prozent. 

Die Zahl kurdischer Asylerstanträge aus dem Irak in Deutschland sinkt kontinuierlich: von 11.095 im Jahr 2021 auf 2.612 im Jahr 2025; im ersten Halbjahr 2026 waren es 1.109. Erschwerte Fluchtwege und Zugangsmöglichkeiten zu Schutz können zu diesem Rückgang beitragen haben. Die Sicherheitslage bleibt nach dem US-Truppenabzug im September 2026 fragil. Zugleich haben Abschiebungen in den Irak deutlich zugenommen. Auch Ezid*innen sind – trotz der Anerkennung des Genozids durch den Bundestag im Januar 2023 – weiterhin von Abschiebungen in den Irak bedroht.

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