Jüdische Einwanderung aus der ehemaligen Sowjetunion

Zwischen 1993 und 2022 wanderten rund 220.000 Juden aus der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland ein, die meisten von ihnen als Kontingentflüchtlinge. Seit der Reform des Zuwanderungsgesetzes 2005 wurden es immer weniger.

Zwischen 1993 und 2022 wanderten rund 220.000 Jüdinnen und Juden einschließlich ihrer Partner*innen und Kinder aus der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland ein. Die meisten von ihnen waren sogenannte Kontingentflüchtlinge und zogen bis 2004 zu. Danach kamen immer weniger Jüdinnen und Juden aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion nach Deutschland, 2022 waren es 590 Personen.QuelleBAMF (2023): Migrationsbericht 2022, S. 120; Belkin (2017): Jüdische Kontingentflüchtlinge und Russlanddeutsche, bpb

Dass weniger Jüdinnen und Juden aus der ehemaligen Sowjetunion zuwandern, liegt unter anderem an einer Reform des Zuwanderungsgesetzes 2005. Im Gegensatz zu den 1990er Jahren benötigen potenzielle Einwanderinnen und Einwanderer heute Deutschkenntnisse und eine positive "IntegrationsprognoseDauerhaft für den eigenen Lebensunterhalt in der Bundesrepublik Deutschland sorgen können". Zudem müssen Antragstellende nachweisen, dass sie in eine jüdische Gemeinde aufgenommen werden können.QuelleZentralrats der Juden (2020): "Integration: Infos zur Zuwanderung", BAMF (2020): "Jüdische Zuwandernde"

Bis 2004 konnten Jüdinnen und Juden aus Nachfolgestaaten der Sowjetunion als "Kontingentflüchtlinge" leichter einwandern als andere Migrant*innen. Festgelegte Kontingente gab es jedoch nicht. Russischsprachige Jüdinnen und Juden zogen ab 1990 zunächst in die DDR der Wendezeit und kamen ab 1991 in die Bundesrepublik.QuelleKaren Körber, "Puschkin und Thora", in: Tel Aviver Jahrbuch für deutsche Geschichte, 37, 2009, S.235ff

Um einzuwandern, mussten Jüdinnen und Juden in den deutschen Botschaften in ihren Herkunftsländern um Einreiseerlaubnis ersuchen. Dafür mussten sie ihre jüdische Identität nachweisen. Die deutschen Vertretungen richteten sich nach dem Hinweis "Volkszugehörigkeit" in sowjetischen Geburtsurkunden und Pässen. Es spielte keine Rolle, ob jemand gläubig oder Gemeindemitglied war. Lagen entsprechende Nachweise vor, wurden die Anträge grundsätzlich bewilligt. Die Einwanderinnen und Einwanderer bekamen eine unbefristete Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis.QuelleKaren Körber, "Zäsur, Wandel oder Neubeginn? Russischsprachige Juden in Deutschland zwischen Recht,Repräsentation und Realität", in: Karen Körber, Russisch-jüdische Gegenwart in Deutschland, Göttingen, 2015