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Asylpolitik 06.11.2015

Neue Aufnahmeeinrichtungen statt Transitzonen

Wie sollen Asylverfahren beschleunigt werden? Die Koalitionsparteien haben hier einen Kompromiss gefunden: Anträge von Flüchtlingen mit geringer Bleibeperspektive sollen in speziellen Aufnahmezentren schnell bearbeitet werden. Die umstrittenen "Transitzonen" an deutschen Außengrenzen sind damit offenbar vom Tisch. Laut neuester Statistik müsste nur eine Minderheit der Asylbewerber in die geplanten Einrichtungen.

Wohin mit den zahlreichen Flüchtlingen? Die Bundesregierung legt Vorschläge vor. Foto: dpa

Die Bundesregierung sucht nach Möglichkeiten, die Asylverfahren zu beschleunigen und Menschen ohne Bleibeperspektive schnell in ihre Heimat zurückzuschicken. Am 5. November einigten sich Angela Merkel (CDU), Horst Seehofer (CSU) und Sigmar Gabriel (SPD) schließlich auf ein Kompromisspapier für beschleunigte Verfahren für Asylbewerber mit geringen Aussichten:

  • Um unnötige Mehrfachregistrierungen zu vermeiden, soll es eine einheitliche Datenerfassung und einheitliche Ausweise für Flüchtlinge geben. Ohne diesen Ausweis sollen Flüchtlinge keinen Antrag stellen können.
  • Für Asylbewerber "aus sicheren Herkunftsländern, mit Wiedereinreisesperren, mit Folgeanträgen oder ohne Mitwirkungsbereitschaft" soll ein "beschleunigtes Asylverfahren" binnen einer Woche eingeführt werden, das an das "Flughafenverfahren" angelehnt ist.
  • Um die schnellen Verfahren für "Bewerber mit geringer Aussicht auf Anerkennung" zu ermöglichen, sollen drei bis fünf "besondere Aufnahme-Einrichtungen" geschaffen werden – die ersten beiden in den bayerischen Städten Bamberg und Manching. Nur wer hier aufgenommen ist, soll Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben. 
  • Für die Flüchtlinge soll dort eine "verschärfte Residenzpflicht" bestehen. Das heißt, sie dürften den "Bezirk der unteren Ausländerbehörde" nicht verlassen. Wenn sie dagegen verstoßen, sollen sie keine Leistungen mehr erhalten und der Antrag wird vorerst nicht weiter bearbeitet.
  • Wird ein Antrag abgelehnt und die Person ist "ausreisepflichtig", soll die "Rückführung" direkt aus der Aufnahmeeinrichtung erfolgen.

Außerdem sollen Rückführungen und Abschiebungen durch eine "neue Organisationseinheit" erleichtert werden. Asylbewerber sollen außerdem für Sprach- und Integrationskurse "eine angemessene Eigenbeteiligung" aufbringen und der Familiennachzug für Flüchtlinge mit "subsidiärem Schutz" soll für zwei Jahre ausgesetzt werden.

Wie viele Asylbewerber müssten in die Aufnahmezentren?

 

Ein Blick auf die jüngsten Zugangszahlen von Oktober 2015 zeigt: Von den rund 181.000 Zugängen nach dem EASY-System kommen weniger als zehn Prozent aus "Sicheren HerkunftsstaatenAlbanien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Serbien, Mazedonien, Kosovo".

Bereits jetzt wird binnen weniger Wochen über Fälle entschieden, die sehr hohe oder sehr niedrige Chancen auf Asyl haben. Dazu gehören zum einen Flüchtlinge aus Syrien, die im Oktober über die Hälfte aller Zugänge (88.640) stellten und deren Anträge zu 99 Prozent positiv entschieden werden ("bereinigte" Schutzquote, vgl. BAMF-Asylgeschäftsstatistik, Seite 2). Zum anderen zählen dazu Asylsuchende aus dem Westbalkan, die in der Regel auf eine Schutzquote von unter einem Prozent kommen.

Trotzdem liegt die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Asylanträge weiterhin bei fünf Monaten. Dies liege maßgeblich an den übrigen Fällen, in denen es häufig nicht möglich ist, innerhalb von wenigen Tagen zu entscheiden, erklärte Frank-Jürgen Weise, der neue Leiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, bei einer Fachkonferenz. Diese Verfahren dauern teilsweise bis zu einem Jahr oder länger.

"Transitzonen" und "Einreisezentren" offenbar vom Tisch

Dem Kompromiss ging eine wochenlange hitzige Debatte voraus. Zuvor hatten sich CDU und CSU in einem gemeinsamen Positionspapier darauf verständigt, "Transitzonen" an den Außengrenzen als „vordringlichste Maßnahme zur besseren Kontrolle unserer Grenze“ zu fordern. Wie diese konkret aussehen sollten und mit welchen Kosten zu rechnen wäre, wurde nicht erklärt. Im Papier hieß es lediglich, in Transitzonen würden bestimmte Asylbewerber – beispielsweise aus sicheren Herkunftsstaaten oder mit gefälschten Dokumenten – im Eilverfahren abgelehnt und zurückgewiesen werden.

Die EU-AsylverfahrensrichtlinieRichtlinie 2013/32/EU Artikel 31 Absatz 8 und 43 erlaubt es den Mitgliedstaaten, Transitzonen zu diesem Zweck zu errichten. Sie wären also im Einklang mit europäischem Recht, wie das CDU/CSU-Positionspapier unterstrich. Es gibt sogar einige Transitzonen in Deutschland: In den Flughäfen Berlin-Schönefeld, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Hamburg und München kann im Rahmen des sogenannten "Flughafenverfahrens" innerhalb von zwei Tagen entschieden werden, ob Asylsuchende Schutz erhalten oder nicht. Doch hier handelt es sich eher um einzelne Fälle: Im ersten Halbjahr 2015 wurden weniger als 400 AsylanträgeBundestagsdrucksache 18/5785, Seite 38 im Flughafenverfahren entschieden. Im Fall der Transitzonen hätte die Lage anders ausgesehen: Hier müssten die zuständigen Grenzbehörden zehntausende Fälle behandeln.

Die SPD hatte den Plan abgelehnt und stattdessen "Einreisezentren" in ganz Deutschland vorgeschlagen, in denen Asylbewerber registriert werden sollen. Wer sich hier nicht registrieren lasse, hätte mit Nachteilen im Asylverfahren und bei der Vergabe von Sozialleistungen zu rechnen. Einige der Punkte finden sich nun im Kompromiss erkennbar wieder.

Von Ferda Ataman und Fabio Ghelli

 


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