EU-Aufenthalt für Hochqualifizierte: Die Blaue Karte

Mit der Blauen Karte können Hochqualifizierte von außerhalb der EU in einem Mitgliedsstaat arbeiten. Bewerber brauchen eine Jobzusage, ein Mindestgehalt und in der Regel einen Uniabschluss.

Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel, der es Hochqualifizierten aus Nicht-EU-Staaten ("Drittstaaten") erlaubt, in einem EU-Staat zu arbeiten. Sie ist das europäische Pendant zur US-amerikanischen "Green Card". Wer einen Job in Aussicht hat, kann so für zunächst vier Jahre nach Deutschland kommen.QuelleDie Bundesregierung (2025): Blaue Karte EU, Link.

Im Jahr 2024 wurden in Deutschland rund 42.600 Blaue Karten neu ausgestellt, was etwa 35 Prozent der gesamten ErwerbsmigrationErsterteilung einer Aufenthaltserlaubnis ausmachte. Zwar stieg die Zahl der erteilten Blauen Karten, aber erstmals seit 2020 sank die Zahl der Fachkräfte, die neu mit einer Blauen Karte einreisten. Ende 2024 lebten etwa 131.500 Menschen mit einer Blauen Karte in Deutschland. Seit 2018 hat sich die Anzahl der Inhaber einer Blauen Karten mehr als verdoppelt. Die Zahl der Personen, welche anschließend eine Niederlassungserlaubnis erhielten, hat sich fast verdreifacht.QuelleEigene Berechnung auf Basis von: BAMF Forschungszentrum (2025): Monitoring zur Bildungs- und Erwerbsmigration: Erteilung von Aufenthaltstiteln an Drittstaatsangehörige 2024, Seite 20 und 38, Link; BAMF Forschungszentrum (2019): Wanderungsmonitoring: Bildungs- und Erwerbsmigration nach Deutschland 2018, Seite 34, Link.

Es werden auch Menschen mitgezählt, die schon länger in Deutschland leben und vorher einen anderen Aufenthaltstitel hatten. Im Jahr 2024 gingen 14.850 Blauen Karten an Menschen, die neu zugewandertDie Personen hatten keinen vorherigen Aufenthaltstitel, so dass von einer Neuzuwanderung ausgegangen wird. sind. Der Großteil der Blauen Karten der EU wird in Deutschland ausgestellt, 2023 waren es etwa 78 Prozent.QuelleBAMF Forschungszentrum (2025): Monitoring zur Bildungs- und Erwerbsmigration: Erteilung von Aufenthaltstiteln an Drittstaatsangehörige 2024, Seite 20, Link; Eurostat (2025): 89000 EU Blue Cards issued for skilled workers in 2023, Link.

Die wichtigsten Herkunftsländerunter den Zugewanderten mit einer Blauen Karte waren 2024:

  • Indien (rund 20 Prozent)
  • die Türkei (rund 13 Prozent)
  • die Russische Föderation (rund 10 Prozent)
  • der Iran (rund 7 Prozent)
  • China (rund 5 Prozent)

Ähnlich war die Situation in 2023: Indien (rund 25 Prozent), Türkei (rund 10 Prozent), Russische Föderation (rund 19  Prozent), der Iran (rund 5 Prozent) und China (rund 3 Prozent).QuelleBAMF Forschungszentrum (2025): Monitoring zur Bildungs- und Erwerbsmigration: Erteilung von Aufenthaltstiteln an Drittstaatsangehörige 2024, Seite 25, Link; BAMF Forschungszentrum (2024): Monitoring zur Bildungs- und Erwerbsmigration: Erteilung von Aufenthaltstiteln an Drittstaatsangehörige 2023, Seite 20, Link.

Wer kann eine Blaue Karte bekommen?

Die Blaue Karte wird vorrangig an Personen mit abgeschlossenem Hochschulstudium erteilt. Für IT-Fachkräfte gilt allerdings eine Sonderregel: Sie können auch eine Blaue Karte erhalten, wenn sie statt eines Hochschulabschlusses drei Jahre Berufserfahrung vorweisen.QuelleDie Bundesregierung (2025): Blaue Karte EU, Link.

Außerdem benötigen alle Interessierten einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot mit einem bestimmten Mindestgehalt. Derzeit liegt die Untergrenze bei einem Jahresgehalt von 48.300 Euro. Für einige Berufe ist das Mindestgehalt etwas niedriger und liegt bei rund 43.800 Euro, da in diesen Branchen besonders viele Stellen unbesetzt sind. Das betrifft zum Beispiel Ärzt*innen, Apotheker*innen, Ingenieur*innen, Lehrkräfte und Beschäftigte in der Kinderbetreuung und im Gesundheitswesen. Die Liste der Engpassberufe wurde zuletzt im November 2023 erweitert. Die Blaue Karte ist auf maximal vier Jahre befristet und kann unter bestimmten Voraussetzungen nach zwei bis drei Jahren in eine (unbefristete) Niederlassungserlaubnis münden.QuelleMake it in Germany (2025) 'Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf einen Blick', Link.