Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel, der es Hochqualifizierten aus Nicht-EU-Staaten ("Drittstaaten") erlaubt, in einem EU-Staat zu arbeiten. Sie ist das europäische Pendant zur US-amerikanischen "Green Card". Wer einen Job in Aussicht hat, kann so für zunächst vier Jahre nach Deutschland kommen.Quelle
Im Jahr 2024 wurden in Deutschland rund 42.600 Blaue Karten neu ausgestellt, was etwa 35 Prozent der gesamten Erwerbsmigration ausmachte. Zwar stieg die Zahl der erteilten Blauen Karten, aber erstmals seit 2020 sank die Zahl der Fachkräfte, die neu mit einer Blauen Karte einreisten. Ende 2024 lebten etwa 131.500 Menschen mit einer Blauen Karte in Deutschland. Seit 2018 hat sich die Anzahl der Inhaber einer Blauen Karten mehr als verdoppelt. Die Zahl der Personen, welche anschließend eine Niederlassungserlaubnis erhielten, hat sich fast verdreifacht.Quelle
Es werden auch Menschen mitgezählt, die schon länger in Deutschland leben und vorher einen anderen Aufenthaltstitel hatten. Im Jahr 2024 gingen 14.850 Blauen Karten an Menschen, die neu zugewandert sind. Der Großteil der Blauen Karten der EU wird in Deutschland ausgestellt, 2023 waren es etwa 78 Prozent.Quelle
Die wichtigsten Herkunftsländerunter den Zugewanderten mit einer Blauen Karte waren 2024:
- Indien (rund 20 Prozent)
- die Türkei (rund 13 Prozent)
- die Russische Föderation (rund 10 Prozent)
- der Iran (rund 7 Prozent)
- China (rund 5 Prozent)
Ähnlich war die Situation in 2023: Indien (rund 25 Prozent), Türkei (rund 10 Prozent), Russische Föderation (rund 19 Prozent), der Iran (rund 5 Prozent) und China (rund 3 Prozent).Quelle
Wer kann eine Blaue Karte bekommen?
Die Blaue Karte wird vorrangig an Personen mit abgeschlossenem Hochschulstudium erteilt. Für IT-Fachkräfte gilt allerdings eine Sonderregel: Sie können auch eine Blaue Karte erhalten, wenn sie statt eines Hochschulabschlusses drei Jahre Berufserfahrung vorweisen.Quelle
Außerdem benötigen alle Interessierten einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot mit einem bestimmten Mindestgehalt. Derzeit liegt die Untergrenze bei einem Jahresgehalt von 48.300 Euro. Für einige Berufe ist das Mindestgehalt etwas niedriger und liegt bei rund 43.800 Euro, da in diesen Branchen besonders viele Stellen unbesetzt sind. Das betrifft zum Beispiel Ärzt*innen, Apotheker*innen, Ingenieur*innen, Lehrkräfte und Beschäftigte in der Kinderbetreuung und im Gesundheitswesen. Die Liste der Engpassberufe wurde zuletzt im November 2023 erweitert. Die Blaue Karte ist auf maximal vier Jahre befristet und kann unter bestimmten Voraussetzungen nach zwei bis drei Jahren in eine (unbefristete) Niederlassungserlaubnis münden.Quelle