Mehr als 3.700 "Studierende mit Fluchthintergrund" haben sich laut einer Umfrage im Wintersemester 2018/2019 neu an deutschen Hochschulen immatrikuliert. Seit 2015 sind über 10.000 Geflüchtete neu hinzugekommen. Knapp 5.200 absolvierten im vergangenen Semester studienvorbereitende Maßnahmen. Über 27.000 nahmen an einer Studienberatung teil.
Flüchtlinge gelten für deutsche Hochschulen als ausländische Studienbewerber. Wie diese müssen sie eine Hochschulzugangsberechtigung und ausreichende Deutschkenntnisse vorweisen. Um sich einzuschreiben, ist kein bestimmter Aufenthaltsstatus erforderlich. Laut einer Studie der Universität Hildesheim stehen Geflüchtete jedoch vor besonderen Schwierigkeiten, wenn ihr Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist oder sie geduldet werden: Die Wohnsitzauflage für Asylbewerber und Geduldete schränkt die Wahl des Studienorts ein. Zudem sind sie in den ersten 15 Monaten in Deutschland nicht gesetzlich krankenversichert, die Hochschulen verlangen jedoch den Nachweis einer Krankenversicherung.
Zeugnisse, die belegen, dass sie die Hochschulzugangsberechtigung in ihrem Herkunftsland bereits erworben haben, können Flüchtlinge häufig nicht vorlegen. Für diesen Fall hat sich die Kultusministerkonferenz im Dezember 2015 auf ein dreistufiges Verfahren zu Anerkennung geeinigt. Wie dieses in der Praxis umgesetzt wird, bestimmen die Bundesländer selbst.