Bezeichnungen: Illegalisierte, illegale Migranten oder Sans-Papiers

Illegalisierte Menschen werden auch als „Sans-Papiers", „Irreguläre" oder „Personen ohne Dokumente" bezeichnet. Die Bezeichnung „Illegale" gilt als stigmatisierend. Juristisch geht es um Menschen ohne Aufenthaltstitel.

Es gibt unterschiedliche Bezeichnungen für Menschen, die ohne legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland leben:

  • Üblich ist die Bezeichnung "irreguläre Migranten", da die Personen über keinen regulären Aufenthaltsstatus in Deutschland verfügen.
  • Oft wird auch der französische Begriff "Sans-Papiers" verwendet, was "ohne Papiere" bedeutet. Diese Bezeichnung kann irreführend sein, da die Personen meist über andere Papiere verfügen – wie einen ausländischen Pass – nur eben nicht über einen Aufenthaltstitel, der in Deutschland gültig ist.
  • Der Begriff "illegale Migranten" wird häufig verwendet, steht aber in der Kritik: Er sei stigmatisierend und stelle irreguläre Migranten als Kriminelle dar.QuellePICUM (2017): "Warum nicht illegal?", Angenendt (2007): "Irreguläre Migration als internationales Problem", Seite 10.

In rechtlicher Hinsicht spricht man von "Menschen in aufenthaltsrechtlicher Illegalität". Das sind alle Drittstaatsangehörigen ohne Aufenthaltsberechtigung. Grundsätzlich muss in Deutschland jede Person ohne deutsche Staatsbürgerschaft einen gültigen Aufenthaltstitel haben – etwa ein Visum, eine EU Blue Card, eine Aufenthaltsgestattung für Asylsuchende oder eine Duldung.Quelle§ 95 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz