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Syrische Flüchtlinge 23.07.2015

Drei Prozent aller Kriegsflüchtlinge leben in Deutschland

Über vier Millionen Menschen haben das Bürgerkriegsgebiet in Syrien verlassen – knapp drei Prozent davon sind in Deutschland angekommen. Doch wie viele Syrer leben inzwischen in Deutschland? Und über welche Zugangsmöglichkeiten sind sie gekommen? Der MEDIENDIENST hat die aktuellen Zahlen bilanziert.

Syrische Familie im Garten einer Flüchtlingsunterkunft in Bayern. Foto: picture alliance/dpa

Seit 2011 herrscht in Syrien ein verheerender Bürgerkrieg. Infolgedessen haben nach Angaben des UNHCR über vier Millionen Menschen das Land verlassen. Die meisten von ihnen kamen nicht weit und befinden sich in den angrenzenden Staaten: Libanon, Jordanien, Türkei und Ägypten. Allein 310.000 sind nach Europa geflüchtet. Nach Angaben der Grenzschutz-Agentur Frontex bilden Syrer derzeit die größte Gruppe der Flüchtenden, die an den Außengrenzen der EU aufgegriffen werden. Alleine im Jahr 2014 hat Frontex etwa 80.000 Syrer registriert, die undokumentiert nach Europa gekommen sind – vor allem über Bulgarien und Italien.

Etwa ein Drittel davon landet in Deutschland. Unterm Strich hat die Bundesrepublik jedoch etwa drei Prozent aller Kriegsflüchtlinge aus der Region aufgenommen. Auf Nachfrage erklärt das Bundesinnenministerium (BMI) dem MEDIENDIENST, dass seit Beginng des Bürgerkriegs etwa 121.000 syrische Staatsbürger nach Deutschland eingereist sind – davon fast 50.000 im vergangenen Jahr. Insgesamt liegt die Zahl aller syrischen Staatsbürger in Deutschland derzeit bei ca. 151.0000.QuelleBundestags-Drucksache 18/3627, Seite 3

In seltenen Fällen beschließt die Bundesregierung, Menschen aus Krisenländern nach einem Kontingent aufzunehmen. Diesmal war das so: Im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen hat die Bundesregierung bislang drei Aufnahmeanordnungen (Kontingente) erlassen und somit rund 20.000 Syrern die Einreise genehmigt. Im Oktober 2015 sollen zudem 1.600 Kontingent-Flüchtlinge im Rahmen eines europäischen "Resettlement"-Programms aufgenommen werden.

Doch nicht alle Kontingent-Flüchtlinge sind bereits in Deutschland angekommen: Rund 19.000 Visa wurden an Syrer im Ausland erteilt, erklärt das BMI. Einige wenige wurden per Flugzeug eingeflogen, viele davon mussten eigenständig einreisen und die Kosten dafür selbst tragen. Wie viele davon bereits in der Bundesrepublik leben, ist demnach unbekannt.

Welchen Status haben die Kontingent-Flüchtlinge?

Die Syrer sind sogenannte Kontingentflüchtlinge, die im Rahmen internationaler humanitärer Hilfsaktionen aufgenommen werden. Da der Begriff Kontingentflüchtling selbst veraltetDer Begriff stammt aus dem Gesetz über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge von 1980, das durch Artikel 15 Abs. 3 Nr. 3 des Zuwanderungsgesetzes am 1.1. 2005 außer Kraft getreten ist. ist, wird meist von Flüchtlingen gesprochen, die in festgelegter Anzahl "aus humanitären Gründen" aufgenommen werden.

Diese Flüchtlinge durchlaufen nicht das Asylverfahren. Ihnen wird vorübergehend Schutz in Deutschland gewährt. Sie erhalten laut Anordnung des Bundes-Innenministeriums zunächst eine auf zwei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage von § 23, Absatz 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Die Aufnahme erfolgt aber grundsätzlich für die gesamte Zeit des Konflikts und kann verlängert werden. Die so aufgenommenen Syrer dürfen arbeiten und Geld verdienen. Sie haben zudem einen Anspruch auf einen Integrationskurs und auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II und XII) – sofern kein bereits in Deutschland lebender Verwandter für die Lebenshaltungskosten aufkommen kann.

Neben den Kontingenten kamen zudem Flüchtlinge über andere Wege nach Deutschland, um Asyl zu beantragen:

  • Die meisten syrischen Kriegsflüchtlinge erreichen Europa auf eigene Faust – oftmals mit der Hilfe von Schleusern. So haben im vergangenen Jahr mehr als 39.000 Syrer einen Asylantrag gestellt (Erstanträge), damit belegte Syrien den ersten Platz unter den Herkunftsländern.QuelleBAMF "Das Bundesamt in Zahlen 2014", Seite 17
    In 2015 wird diese Zahl stark ansteigen: Bereits in den ersten sechs Monaten haben rund 32.500 syrische Staatsbürgervgl. BAMF "Zahlen zu Asyl" Juli 2015, Seite 7 einen Asylantrag in Deutschland gestellt. Seit Beginn der Krise werden keine Flüchtlinge mehr nach Syrien abgeschoben, teilt das Bundesinnenministerium mit. Wenn sie allerdings über andere EU-Länder nach Deutschland gelangen und dort registriert wurden, sind entsprechend der Dublin III Verordnung diese Länder für ihre Asylanträge zuständig. Deutschland stellte daher 2014 laut BundesregierungBundestagsdrucksache 18/3850, Seite 23 etwa 5.300 Übernahmeersuche für syrische Flüchtlinge. Nur wenige davon wurden aber tatsächlich abgeschoben. Die Organisation "Pro Asyl" plädiert dafür, die Dublin Verordnung für syrische Flüchtlinge aufzuheben.
  • 15 Bundesländer haben eigene humanitäre Aufnahmeprogramme aufgelegt, in deren Rahmen weitere Visa erteilt wurden. Demnach wurden bislang laut BMI weitere 16.000 Visa und Zustimmungen zur Einreise erteilt.
  • Um ihre Verwandten nachzuholen, haben Syrer bis Januar 2015 insgesamt 76.000 Aufnahmeanträge für Verwandte aus dem Krisengebiet gestellt.QuelleBundestagsdrucksache 18/3627, Seite 5 f.

Wer kann per Kontingent kommen?

Als Auswahlvoraussetzungen für das erste Kontingent nennt ein Merkblatt des Bundesministeriums des Innern (BMI) drei Kriterien:

  • „Humanitäre Kriterien“ – darunter fallen neben schutzbedürftigen Kindern und ihren Eltern auch Kranke sowie Frauen in prekärer Lebenslage und religiös Verfolgte,
  • „Bezüge zu Deutschland“ und
  • „die Fähigkeit, nach Konfliktende einen besonderen Beitrag zum Wiederaufbau zu leisten“.

Das vor Ort tätige Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) führte eine Registrierung der Flüchtlinge und eine Einschätzung der Schutzbedürftigkeit durch. Im Anschluss schlug es Flüchtlinge zur Aufnahme vor.

Die zweite Aufnahmeanordnung von Dezember 2013 ermöglicht es in Deutschland lebenden Syrern, dass sie bei einer Ausländerbehörde in ihrem Bundesland einen Aufnahmeantrag für ihre Angehörigen stellen. Danach schlagen die Bundesländer dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Fälle zur Aufnahme vor, die das Bundesamt anschließend prüft. 

Laut Anordnung sollen insbesondere Personen aufgenommen werden, "für die Verpflichtungserklärungen abgegeben wurden" oder in deren Fall die Verwandten die Bereitschaft erklärten, "bei ihrer Unterbringung und Lebensunterhaltssicherung einen Beitrag zu leisten".

Von Fabio Ghelli

 


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