2024 zählte das Bundesinnenministerium 19.481 sogenannte fremdenfeindliche Straftaten, darunter 1.275 Körperverletzungen. Die Gesamtzahl ist um 29 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (15.087) gestiegen und hat einen neuen Höchststand erreicht. Bereits im Jahr 2023 war die Gesamtzahl gestiegen. Drei Viertel der „fremdenfeindlichen” Straftaten waren 2024 politisch rechts motiviert.
Wie aussagekräftig sind behördliche Zahlen?
In einer Expertise für den Mediendienst schreibt die Rechtsanwältin Kati Lang: Viele rassistische Straftaten tauchen in der Statistik des BMI nicht auf. Das liege unter anderem daran, dass viele Betroffene Vorfälle nicht anzeigen. Zudem seien Polizeibehörden nicht ausreichend für Rassismus sensibilisiert, um rassistische Straftaten als solche zu erkennen. Opferberatungsstellen erfassen daher deutlich mehr Delikte als die Behörden, so Lang.
Zahlen zu rassistischen Gewalttaten veröffentlicht auch der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG). 2024 zählte der VBRG 1.794 rassistische Gewalttaten – ein Anstieg um fast ein Viertel (24 Prozent) im Vergleich zum Vorjahr (1.446). Erfasst sind hier aber nur Taten in zwölf Bundesländern.
Betroffene melden rassistische Vorfälle selten
Für eine Studie des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) wurden 2.528 Fälle rassistischer Diskriminierung ausgewertet. Nur knapp ein Viertel der Betroffenen hat die Diskriminierung bei einer Antidiskriminierungsstelle gemeldet, öffentlich auf die Diskriminierung aufmerksam gemacht oder Klage eingereicht. Als mögliche Ursachen nennen die Forscher*innen strukturellen Rassismus und die Angst der Betroffenen, als Problemverursacher zu gelten.
Begriffe: Fremdenfeindlich oder rassistisch?
Fachleute kritisieren den Begriff „fremdenfeindlich”: Betroffene von Rassismus seinen nicht notwendigerweise Fremde (etwa Tourist*innen), sondern zum Beispiel Schwarze Deutsche oder Deutsche mit Einwanderungsgeschichte. Korrekter wäre der Begriff „rassistische” Straftaten. Das Bundesinnenministerium benutzt den Begriff „rassistische” Straftaten zwar auch. Darunter fällt aber nur ein Teil der „fremdenfeindlichen” Straftaten: nämlich solche, bei denen sich die Motivlage auf die zugeschriebene oder tatsächliche ethnische Zugehörigkeit und/oder Hautfarbe des Opfers bezieht.