Zahl antiziganistischer Straftaten

Straftaten gegen Sinti und Roma werden in Deutschland erst seit 2017 systematisch erfasst. Mit den Jahren ist ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen. Zivilgesellschaftliche Initiativen gehen zudem von einem großen Dunkelfeld aus.

2025 registrierte das Bundesinnenministerium 240 antiziganistische Straftaten, darunter 15 Gewaltdelikte. Die Gesamtzahl ist im Vergleich zum Vorjahr um 23 Prozent gestiegen und hat damit einen neuen Höchststand seit Beginn der staatlichen Erfassung im Jahr 2017 erreicht. Die meisten Taten waren 2025 politisch rechts motiviert (85 Prozent). Bundesinnenministerium (2026): „Fallzahlen Politisch Motivierte Kriminalität 2025”, S. 13; „Übersicht Hasskriminalität 2025”, S. 8 (teils eigene Berechnung)

Seit Juli 2022 erfasst die Melde- und Informationsstelle Antiziganismus (MIA) bundesweit von zivilgesellschaftlicher Seite antiziganistische Vorfälle. Für 2025 registrierte sie 2.076 antiziganistische Vorfälle darunter strafbare und nicht strafbare Vorfälle . Die meisten (1.193) fielen in die Kategorie Stereotypisierung und Herabwürdigung. Hinzu kamen auch acht Fälle extremer Gewalt, 55 Angriffe und 738 Benachteiligungen. Mehr als jeder fünfte erfasste Vorfall ereignete sich im Kontakt mit Behörden wie Polizei, Jobcenter oder Jugendamt (428 Fälle). Insgesamt ist die Zahl der gemeldeten Vorfälle im Vergleich zum Vorjahr gestiegen (2024: 1.678). Laut MIA liegt das zum einen daran, dass die Meldestellen bekannter werden. Zum anderen werde das gesellschaftliche Klima gegen Sinti und Roma feindseliger. Das Dunkelfeld sei vermutlich weiterhin groß. MIA (2026): „Antiziganistische Vorfälle 2025 in Deutschland”, S. 12f., 29, 61

Antiziganismus vor Gericht

Die Melde- und Informationsstelle Antiziganismus (MIA) hat in einem Sonderbericht anhand von zehn Fällen untersucht, wie Gerichte und Strafverfolgsbehörden mit Antiziganismus umgehen (Strafrecht, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Asly- und Aufenthaltsrecht). Laut der Analyse wurde Antiziganismus in einigen Fällen erkannt und geahndet. In anderen Fällen haben Gerichte laut MIA selbst antiziganistisch argumentiert oder Antiziganismus nicht anerkannt. MIA (2026): „Mit Recht gegen Antiziganismus ?”