2025 registrierte das Bundesinnenministerium 240 antiziganistische Straftaten, darunter 15 Gewaltdelikte. Die Gesamtzahl ist im Vergleich zum Vorjahr um 23 Prozent gestiegen und hat damit einen neuen Höchststand seit Beginn der staatlichen Erfassung im Jahr 2017 erreicht. Die meisten Taten waren 2025 politisch rechts motiviert (85 Prozent).
Seit Juli 2022 erfasst die Melde- und Informationsstelle Antiziganismus (MIA) bundesweit von zivilgesellschaftlicher Seite antiziganistische Vorfälle. Für 2025 registrierte sie 2.076 antiziganistische Vorfälle . Die meisten (1.193) fielen in die Kategorie Stereotypisierung und Herabwürdigung. Hinzu kamen auch acht Fälle extremer Gewalt, 55 Angriffe und 738 Benachteiligungen. Mehr als jeder fünfte erfasste Vorfall ereignete sich im Kontakt mit Behörden wie Polizei, Jobcenter oder Jugendamt (428 Fälle). Insgesamt ist die Zahl der gemeldeten Vorfälle im Vergleich zum Vorjahr gestiegen (2024: 1.678). Laut MIA liegt das zum einen daran, dass die Meldestellen bekannter werden. Zum anderen werde das gesellschaftliche Klima gegen Sinti und Roma feindseliger. Das Dunkelfeld sei vermutlich weiterhin groß.
Antiziganismus vor Gericht
Die Melde- und Informationsstelle Antiziganismus (MIA) hat in einem Sonderbericht anhand von zehn Fällen untersucht, wie Gerichte und Strafverfolgsbehörden mit Antiziganismus umgehen (Strafrecht, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Asly- und Aufenthaltsrecht). Laut der Analyse wurde Antiziganismus in einigen Fällen erkannt und geahndet. In anderen Fällen haben Gerichte laut MIA selbst antiziganistisch argumentiert oder Antiziganismus nicht anerkannt.