Einbürgerungen

Weniger Anträge, doch Bearbeitungsstau wächst

Die Zahl der Neu-Einbürgerungen steigt – allerdings nicht so stark wie im vergangenen Jahr. Ein Grund ist der wachsende Bearbeitungsstau. Einbürgerungsanträge gingen 2025 leicht zurück.

Einbürgerungsfeier im Hamburger Rathaus. Foto: picture alliance/dpa | Georg Wendt

Dieser Artikel wurde am 3.6.2026 aktualisiert.

Rund 332.500 Ausländer ließen sich 2025 in Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamts einbürgern. Das waren rund 14 Prozent mehr Einbürgerungen als 2024. Damit setzt sich ein Aufwärts-Trend fort, der bereits 2022 begonnen hat. Im Vergleich zum Vorjahr scheint der Trend jedoch an Schwung zu verlieren: 2024 war die Zahl der Einbürgerungen noch um 46 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Statistisches Bundesamt (2026): Pressemitteilung Nr. 186 vom 3. Juni 2026

Das liegt zum Teil daran, dass die Zahl der Einbürgerungsanträge in den meisten Städten Deutschlands zurückgegangen ist – wie eine bundesweite Recherche des Mediendienst Integration unter den 50 bevölkerungsstärksten Städten im Mai 2026 ergab. Insgesamt ging die Zahl der Einbürgerungsanträge im Vergleich zu 2024 um rund 10 Prozent Die Variation 2024-2025 wurde auf Grundlage der 42 Städte und Regierungspräsidien berechnet, die Daten sowohl für 2024 als auch für 2025 geliefert haben.  auf rund 189.000 Summe basierend auf Angaben von 46 von 50 angefragten Städten. Um Doppelzählungen zu vermeiden, haben wir die Anträge, die von den Regierungspräsidien wie etwa Darmstadt und Kassel registriert wurden, in der Summe nicht berücksichtigt.  zurück. Die meisten Anträge wurden in Berlin (ca. 36.100 Anträge), München (17.800), Hamburg (16.500) und Köln (6.700) gestellt. Bundesweit gab es nach einer neuen Erfassung des Statistischen Bundesamts 467.400 Einbürgerungsanträge. Ein Vergleichswert für 2024 liegt nicht vor. Angaben der zuständigen Behörden auf Anfrage des Mediendienst Integration; Statistisches Bundesamt (2026): Pressemitteilung Nr. 186 vom 3. Juni 2026

Das bedeutet allerdings nicht, dass die zuständigen Behörden weniger Anträge bearbeiten. Der Anträgeberg ist in den meisten befragten Städten auch 2025 gewachsen: Im Schnitt haben sich im Laufe des Jahres 22 Prozent mehr Anträge angehäuft. In den bevölkerungsreichsten Städten (ohne Berlin) sind mindestens 320.000 Anträge noch in Bearbeitung. Besonders hoch ist der Bearbeitungsstau in den Großstädten: Die höchsten Antrags-Berge gibt es demnach in München (mehr als 40.200 offene Anträge), Hamburg (ca. 32.000) und Bremen (13.400). Im Regierungspräsidium Darmstadt, das u.a. die Einbürgerungsanträge aus Frankfurt und Wiesbaden bearbeitet, gibt es derzeit rund 66.000 offene Anträge (2,4 Mal so viele Anträge wie im Vorjahr). In Düsseldorf, Essen, Nürnberg und Stuttgart sind jeweils ca. 10.000 Anträge in Bearbeitung. Das Landesamt für Einwanderung in Berlin veröffentlicht seit 2024 keine Zahlen mehr – damals gab es dort rund 40.000 offene Anträge. Angaben der zuständigen Behörden auf Anfrage des Mediendienst Integration

Die Bearbeitungszeiten variieren stark je nach Stadt und Herkunftsland der antragstellenden Personen. In fast allen befragten Städten liegt die Bearbeitungszeit bei über einem Jahr – in der Hälfte der Städte dauert es mehr als zwei Jahre. Allein die Wartezeit für einen Termin zur Antragstellung beträgt in einigen Städten bis zu zwei Jahre. Angaben der zuständigen Behörden auf Anfrage des Mediendienst Integration

Die meisten haben die doppelte Staatsangehörigkeit 

Syrer*innen sind wie bereits in den vergangenen Jahren die Personengruppe, die am häufigsten die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt und erhält – gefolgt von Personen aus der Türkei, Afghanistan, Iran und Russland. Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 2024 können eingebürgerte Personen ihre vorherige Staatsangehörigkeit behalten und mehrere Staatsangehörigkeiten haben. Die meisten Antragsteller*innen haben sich dafür entschieden: In den Städten, die hierzu Daten erfasst haben, lag die Quote der doppelten Staatsangehörigkeiten bei Neu-Eingebürgerten zwischen 85 und 98 Prozent. Ausnahmen sind vor allem staatenlose Personen sowie Personen aus Ländern, die keine doppelte Staatsangehörigkeit ermöglichen wie etwa Indien. Angaben der zuständigen Behörden auf Anfrage des Mediendienst Integration

Kaum Verdachtsfälle beim Verfassungsschutz

Von den 371.100 Einbürgerungsverfahren, die 2025 erledigt wurden , endeten ca. 90 Prozent mit einer Einbürgerung. In fünf Prozent der Fälle zogen die Antragsteller*innen ihren Antrag zurück. In drei Prozent der Verfahren lehnten die Behörden den Einbürgerungsantrag ab. Statistisches Bundesamt (2026): Pressemitteilung Nr. 186 vom 3. Juni 2026

Nur in vereinzelten Fällen wurden Einbürgerungsanträge aufgrund von Bedenken des Verfassungsschutzes abgelehnt. Das kann passieren, wenn es Hinweise auf Extremismus, Islamismus, fehlendes Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung oder zum Schutz jüdischen Lebens gibt. Die Zahl der Einbürgerungsanträge, die von den Landesämtern für Verfassungsschutz geprüft wurden, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen: 2024 waren es mehr als 373.000 Fälle Brandenburg konnte keine Daten liefern. , 47 Prozent mehr als 2023 (vollständige Daten für 2025 liegen noch nicht vor). In weniger als einem Prozent der Anträge, die die Landesämter Daten zur Zahl oder Anteil der Erkenntnisse haben nur Baden-Württemberg, Bayern, das Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen geliefert  für Verfassungsschutz geprüft haben, fanden sich Erkenntnisse, die für die Ablehnung einer Einbürgerung relevant waren. In den Städten, die Daten dazu erfasst haben, lag die Zahl der Ablehnung von Einbürgerung aufgrund von Hinweisen des Verfassungsschutzes im niedrigen einstelligen Bereich. Angaben der Landesämter für Verfassungsschutz auf Anfrage des Mediendienst Integration, Angaben der zuständigen Stadtbehörden auf Anfrage des Mediendienst Integration

 

Die bundesweite Recherche wurde kofinanziert durch die Europäische Union. Mehr dazu hier .