Am 12. Juni 2026 tritt die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems ( GEAS ) in Kraft. Im Rahmen der Reform hat die Bundesregierung beschlossen , dass die Bundesländer sogenannte Sekundärmigrationszentren errichten können. Dort sollen Asylsuchende untergebracht werden, für die nach der Dublin-III-Verordnung ein anderer EU-Mitgliedstaat zuständig ist (" Dublin-Fälle "). Solche Zentren einzurichten, ist nach den EU-Vorgaben nicht verpflichtend. Deutschland hat sich damit entschieden, über die Unionsregeln hinauszugehen.
In welchen Bundesländern gibt es Sekundämigrationszentren und wo sind neue geplant? Eine bundesweite Recherche des Mediendienst Integration unter den zuständigen Ministerien der Länder zeigt:
- In zwei Bundesländern (Brandenburg und Hamburg) gibt es bereits „Dublin-Zentren”, die so funktionieren wie die geplanten Sekundärmigrationszentren.
- Zwei weitere Bundesländer (Sachsen und Sachsen-Anhalt) planen, im Sommer 2026 Sekundärmigrationszentren einzurichten.
- In allen anderen Bundesländern gibt es derzeit keine entsprechenden Einrichtungen.
Dublin-Zentren in Hamburg und Eisenhüttenstadt
Spezielle Aufnahmeeinrichtungen für die Unterbringung und Überstellung von sogenannten Dublin-Fällen sind in Deutschland nicht neu: Bereits Ende 2024 leitete die vorherige Bundesregierung die Gründung solcher Zentren in die Wege. Diese Dublin-Zentren funktionieren so, wie es nun auch die EU-Regelungen für Sekundärmigrationszentren vorsehen. Zwei Dublin-Zentren wurden in Hamburg -Rahlstedt und in Eisenhüttenstadt ( Brandenburg ) zwischen Februar und März 2025 eröffnet :
Sekundärmigrationszentren in Sachsen und Sachsen-Anhalt ab Sommer 2026
In Sachsen soll das bestehende „Landesausreisezentrum” in Dresden ab dem 1. Juli 2026 als Sekundärmigrationszentrum weitergeführt werden. Das Zentrum hat eine Aufnahmekapazität von 400 Personen und wäre somit das größte „Sekundärmigrationszentrum” in Deutschland. Nach Angaben des sächsischen Innenministeriums soll im Zentrum eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit (§68 AsylG neu) möglich sein.
In Sachsen-Anhalt wurden „Dublin-Fälle” bereits 2025 separat untergebracht. Ein eigenes Sekundärmigrationszentrum mit 150 Plätzen für alleinreisende Männer soll im Sommer 2026 eröffnet werden.
Wie wird der Alltag in Sekundärmigrationszentren aussehen?
Bei den geplanten Sekundärmigrationszentren ist zu erwarten, dass sie Einrichtungen ähneln werden, die in der Vergangenheit zum Zwecke der Zentralisierung von Asylsuchenden und ihren Verfahren errichtet wurden. Dazu gehören neben den erwähnten „Dublin-Zentren” in Eisenhüttenstadt und Hamburg auch sogenannte Anker-Zentren in Bayern, Sachsen und im Saarland. Bei beiden handelt es sich um Sammelunterkünfte, in denen die Geflüchteten für die Dauer des gesamten Verfahrens wohnen müssen. Auch die am Verfahren beteiligten Behörden sind vor Ort vertreten.
Die Gelände der Zentren sind umzäunt und nicht öffentlich begehbar. Die Einrichtungen liegen oft abseits von Stadtzentren und öffentlicher Infrastruktur. Die Organisation „ Ärzte der Welt ” stellte 2019 fest, dass eine solche Art der Unterbringung, insbesondere das Fehlen von Privatsphäre, zu Perspektivlosigkeit, Isolationsgefühlen und depressiven Reaktionen führe.
Bezüglich der neueren Dublin-Zentren in Eisenhüttenstadt und Hamburg gibt es bislang noch wenige Erkenntnisse. In einer öffentlichen Stellungnahme (2025) berichtet eine Gruppe von Flüchtlingen aus Eisenhüttenstadt von ihren Erfahrungen. Medienberichte zur Alltagssituation der in den Zentren untergebrachten Flüchtlinge gibt es bislang kaum .
Die bundesweite Recherche wurde kofinanziert durch die Europäische Union. Mehr dazu hier . Für den Inhalt ist ausschließlich der Mediendienst Integration verantwortlich und spiegelt nicht unbedingt die Ansichten der Europäischen Union wider.