Am 18. März 2016 unterzeichneten Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union und der Türkei eine gemeinsame Erklärung mit dem Ziel, Geflüchtete (besonders aus Syrien) daran zu hindern, über die Türkei in die EU einzureisen. Das Abkommen trat am 20. März 2016 in Kraft und umfasste folgende Punkte:
- Alle Flüchtlinge, die ab dem 20. März 2016 von der Türkei auf die griechischen Inseln gelangten, sollten zurück in die Türkei abgeschoben werden.
- Für jeden von den griechischen Inseln in die Türkei abgeschobenen syrischen Geflüchteten sollte ein anderer syrischer Geflüchteter aus der Türkei in der EU angesiedelt werden (1:1 Mechanismus).
- Die Türkei sollte ihre Grenzkontrollen verschärfen und alle See- und Landrouten für die Flucht und irreguläre Migration schließen.
Als Gegenleistung würde die EU die Flüchtlingsaufnahme in der Türkei mit drei Milliarden Euro (später aufgestockt auf sechs Milliarden) unterstützen. Auch stellten die Staats- und Regierungschefs in Aussicht, die Verhandlungen zum EU-Beitritt zu beschleunigen und die Visumpflicht für türkische Bürger abzuschaffen.
Ankunftszahlen gingen stark zurück
Auf Praxisebene hat sich das EU-Türkei-Abkommen teilweise als erfolgreich im Sinne der eigenen Zielsetzung erwiesen. Erfolgreich war vor allem die Verhinderung von Überfahrten aus der Türkei nach Griechenland: Im ersten Quartal 2016 ging die Zahl der Ankünfte über die östliche Mittelmeer-Route stark zurück – und blieb auf einem niedrigen Niveau.
Der Rückgang hatte allerdings bereits vor dem Abkommen begonnen, wie einige Forscher*innen betont haben. Das mag unter anderem daran liegen, dass viele Syrer*innen, die Europa erreichen wollten, die Türkei bereits verlassen hatten – und dass die sogenannte Westbalkan-Route schon seit dem Sommer 2015 durch die Schließung der Grenzübergänge nach Ungarn de facto dicht war.
Die türkischen Behörden hatten bereits im Rahmen des “Joint Action Plan” vom Oktober 2015 begonnen, die Grenzkontrollen zu verstärken. Ab 2016 stieg der Anteil der Geflüchteten, die von der türkischen Küstenwache aufgegriffen wurden.
Zusätzlich zu den Maßnahmen der türkischen Grenzwache, Flüchtlinge an der Überfahrt zu hindern, kamen mit der Zeit die Pushbacks – also die Zurückweisung von Geflüchteten an den Seegrenzen – hinzu. Flüchtlingshilfsorganisationen und Medien haben zahlreiche Menschenrechtsverletzungen bei Pushbacks in der Ägäis dokumentiert: Geflüchtete seien dabei von griechischen Grenzbehörden aufgegriffen und an türkische Behörden übergeben worden, teils durch Anwendung von Gewalt oder lebensgefährliche Manöver auf hoher See. Pushbacks sind nach herrschender Rechtsauffassung klar rechtswidrig.
Wenige Überstellungen in die Türkei
Nicht erfolgreich war der anvisierte Mechanismus, Geflüchtete aus der Türkei direkt in die Türkei abzuschieben, damit sie dort ihr Asylverfahren durchlaufen. Zwischen 2016 und März 2020 wurden rund 2.700 Personen von den griechischen Inseln in die Türkei überstellt. 2020 wurde die Rücknahme von Geflüchteten aufgrund der Covid-19 Pandemie beendet und nicht fortgesetzt. Damit stieg die Flüchtlingsbevölkerung auf den Inseln in den Jahren nach dem Abkommen stark an.
Schlechte humanitäre Situation in griechischen Lagern
Ebenfalls nicht erfolgreich war der Plan, dass Geflüchtete nur kurz in griechischen Auffanglagern verweilen, bevor sie in die Türkei abgeschoben werden. Im Gegenteil mussten viele Geflüchtete jahrelang in den Aufnahmeeinrichtungen ausharren, was zu einer starken Überlastung und Überfüllung führte. Viele Geflüchtete mussten in informellen Lagern auf den Inseln kampieren. Die Menschenrechtslage verschlechterte sich dadurch deutlich – wie zahlreiche Berichte von Forschungsinstituten und Menschenrechtsorganisationen attestierten. Auch ergingen mehrere Beschlüsse des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs wegen der unwürdigen Bedingungen in den griechischen Lagern, insbesondere hinsichtlich Minderjähriger und anderer vulnerabler Personen. Die Krise kulminierte im September 2020 mit einem weitflächigen Brand im Flüchtlingslager Moria auf der Insel Lesbos. Daraufhin wurden Geflüchtete überwiegend in geschlossenen Einrichtungen untergebracht – eine von griechischen Gerichten mehrfach verurteile Freiheitsbeschränkung.
Situation der Geflüchteten in der Türkei hat sich kurzfristig verbessert
Die Länder der Europäischen Union haben indessen rund 45.900 syrische Geflüchtete im Rahmen des 1:1 Mechanismus aus der Türkei aufgenommen (Stand: 2026). Rund 19.700 von ihnen wurden von Deutschland aufgenommen. Das Aufnahmeprogramm fokussierte sich insbesondere auf schutzbedürftige Personen wie etwa Frauen, Kinder und Familien.
Zwischen 2015 und 2024 war die Türkei nach UNHCR-Angaben das Land mit der größten Flüchtlingsbevölkerung weltweit. Die finanzielle Unterstützung der Europäischen Union hat die Lebenslage von Geflüchteten (besonders aus Syrien) in der Türkei verbessert. Auf Anregung der EU hat die türkische Regierung 2016 den Aufenthaltsstatus der syrischen Geflüchteten sowie ihren Zugang zum Arbeitsmarkt neu geregelt, um eine langfristige Integration zu ermöglichen. Die "Facility for Refugees in Turkey", die EU-Behörde, die den EU-Fond verwaltet, hat in den vergangenen zehn Jahren die Grundversorgung von 1,3 Millionen Geflüchteten gesichert sowie Gesundheitszentren und Schulen für Geflüchtete finanziert. Mehr als 900.000 syrische Kinder wurden in dieser Zeit in der Türkei eingeschult. Die Aktivität der Facility wurde im März 2026 beendet.
Das Abkommen wurde in der Türkei Umfragen zufolge mehrheitlich negativ bewertet. Mit der Fortdauer des Bürgerkriegs in Syrien sank die Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber den Geflüchteten. Vereinzelt gab es auch gewalttätige Ausschreitungen gegen Geflüchtete – insbesondere 2019, 2021 und 2024.
Seit dem Machtwechsel in Syrien im Dezember 2024 sind viele syrische Geflüchtete aus der Türkei in ihre Heimat zurückgekehrt: Etwa 470.000 Syrer*innen sollen nach Schätzungen des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR aus der Türkei nach Syrien ausgereist sein (Stand: Februar 2026). Der Krieg der USA und Israel gegen den Iran könnte allerdings nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration (IOM) zu einer neuen Fluchtmigration in Richtung Türkei führen.
EU-Türkei-Abkommen: Erkenntnisse für zukünftige Drittstaatsmodelle im Rahmen von GEAS
Mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), die ab Juni 2026 in Kraft tritt, soll das "Drittstaatenmodell" ausgeweitet werden. Die EU und ihre Mitgliedsstaaten wollen Staaten finden, die sich bereit erklären, Asylsuchende, die in einem EU-Mitgliedsstaat Asyl ersuchen, aufzunehmen und ihnen ein Asylverfahren oder äquivalenten Schutz zu bieten. Das EU-Türkei-Abkommen ist das bislang einzige Anwendungsbeispiel wo versucht wurde, Asylverfahren in Drittstaaten auszulagern – und somit auch das einzige Beispiel, aus dem sich Erkenntnisse für die Zukunft der europäischen Asylpolitik ziehen lassen. Zusätzlich gab es einige wichtige Gerichtsurteile im Kontext des EU-Türkei-Deals, die Grenzen des Drittstaaten-Modells aufzeigen:
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Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof verurteilte Griechenland mehrfach wegen der schlechten humanitären Situation in den Lagern. Wenn also Außengrenzlager errichtet werden, aus denen Geflüchtete in “sichere Drittstaaten” abgeschoben werden, müssen in diesen Lagern zwingend menschenwürdige Bedingungen herrschen. Dies ist bis heute in den griechischen Lagern nicht der Fall.
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Der Europäische Gerichtshof urteilte 2024, dass Asylanträge nur dann als “unzulässig” erklärt werden dürfen, wenn der “sichere Drittstaat” die Asylsuchenden auch tatsächlich zurücknimmt. Dies ist bezüglich der Türkei seit 2020 nicht mehr der Fall.
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2025 urteilte der oberste Gerichtshof Griechenlands, dass die Einstufung der Türkei als “sicher” nicht haltbar sei. Dieses Urteil beruhte allerdings primär auf formellen Erwägungen und nicht auf der inhaltlichen Auseinandersetzung mit der Frage, ob die Türkei “sicher” ist. Seitdem ist ein neuer Beschluss zur Einstufung ergangen, ein Klageverfahren dagegen läuft derzeit. Zur inhaltlichen Frage, ob die Türkei wirklich als “sicher” bezeichnet werden kann, gibt es bislang keine Gerichtsurteile.
Was ist das Konzept der “sicheren Drittstaaten”?
Ein Asylverfahren in einem Drittstaat bedeutet konkret: Eine Person, die in einem EU-Mitgliedsstaat ankommt und ein Asylgesuch stellt, soll dort kein materielles (inhaltliches) Asylverfahren mehr bekommen. Die Person wird in dem EU-Mitgliedsstaat nicht mehr zu ihrer Fluchtgeschichte angehört. Stattdessen wird lediglich in einem kurzen Zulässigkeits-Verfahren geprüft, ob etwas dagegen spricht, die Person in den jeweiligen Drittstaat abzuschieben. Bei dem Drittstaat handelt es sich nicht um das Herkunftsland der asylsuchenden Person, sondern um einen dritten Staat außerhalb der EU, der sich bereit erklärt, die Person für das Asylverfahren und gegebenenfalls dauerhaft aufzunehmen. Die kurze Prüfung betrifft daher auch nicht das Herkunftsland der asylsuchenden Person, sondern nur die Frage, ob der asylsuchenden Person im Drittstaat Verfolgung oder eine Abschiebung ohne Asylprüfung ins Herkunftsland (sogenannte Kettenabschiebung) droht. In der Konsequenz bedeutet das Drittstaaten-Konzept, dass die Aufnahme von Asylberechtigten und das Asylverfahren aus der EU ausgelagert werden. Mehr zu Asylverfahren in Drittstaaten.