Wie viele Straftaten Flüchtlinge in Deutschland begehen, lässt sich nicht genau beziffern, da die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) nicht nach Tatverdächtigen mit Flüchtlingsstatus differenziert. Die einzige Annäherung stellt die Kategorie „Zuwanderer" dar, die in der PKS und im „Bundeslagebericht Kriminalität im Kontext von Zuwanderung" separat aufgeführt wird.
Die Kategorie „Zuwanderer" erfasst Asylsuchende, anerkannte Geflüchtete (Schutzberechtigte und Asylberechtigte), Geduldete, Kontingent- und Bürgerkriegsflüchtlinge sowie Menschen, die sich unerlaubt in Deutschland aufhalten. Damit umfasst die Zahl auch Personen, die nicht in Deutschland wohnhaft sind, sondern unerlaubt nach Deutschland einreisen, um eine Straftat zu begehen.
2025 lag die Zahl der „Zuwanderer", die einer Straftat verdächtigt wurden, bei 297.401. Das waren 22,5 Prozent weniger als im Vorjahr. Bei einem Großteil dieser Straftaten handelt es sich um sogenannte ausländerrechtliche Verstöße – das sind Verstöße, die fast ausschließlich von Ausländern (und nicht von Deutschen) begangen werden können, wie etwa die unerlaubte Einreise. Die Zahl der tatverdächtigen „Zuwanderer" ohne ausländerrechtliche Verstöße liegt bei 156.335 (9,2 Prozent weniger als im Vorjahr).
Wie viele „Zuwanderer" es insgesamt in Deutschland gibt, ist nicht genau zu erfassen, da es keine belastbaren Zahlen zu Personen in der Illegalität gibt. Die Zahl der Personen, die in Deutschland Schutz bekommen oder diesen beantragt haben, liegt zwischen 3,3 und 3,4 Millionen Menschen. Der Anteil der „Zuwanderer”, die 2025 einer Straftat verdächtigt wurden, liegt somit bei unter fünf Prozent. Zu beachten ist, dass zu den „Zuwanderern" auch solche Personen zählen, die nicht in Deutschland leben, sondern etwa gezielt zur Begehung einer Straftat einreisen.
Zur Frage, warum Ausländer insgesamt in der Polizeilichen Kriminalstatistik überrepräsentiert sind, siehe „ Begehen Ausländer öfter Straftaten als Deutsche? ".
Einzelne Nationalitäten über- oder unterrepräsentiert
Für das Jahr 2024 liegen nach Nationalitäten aufgeschlüsselte Zahlen vor. Darin zeigt sich: Der Anteil von Ukrainern an den tatverdächtigen Geflüchteten (12,8 Prozent) ist unterproportional im Verhältnis zu ihrem Anteil an den in Deutschland lebenden Geflüchteten (35,7 Prozent). Der Anteil an Tatverdächtigen aus Algerien, Marokko, Tunesien und Georgien ist überproportional (jeweils rund drei Prozent der Tatverdächtigen im Verhältnis zu weniger als einem Prozent der Geflüchteten-Bevölkerung). Der vergleichsweise geringe Anteil von Ukrainern könnte zum einen an der demografischen Zusammensetzung der Ukrainer in Deutschland liegen: 63 Prozent der erwachsenen Flüchtlinge aus der Ukraine sind Frauen. Für die nordafrikanischen Staaten sind überproportional viele junge Männer unter den Asylsuchenden – für Marokko liegt der Männeranteil etwa bei 74 Prozent, für Tunesien bei 80 Prozent und für Algerien bei 82 Prozent (Stand: Ende 2024).
Neben Alter und Geschlecht ist laut kriminologischer Forschung vor allem die sozioökonomische Lage entscheidend für die Frage, ob eine Person kriminell wird oder nicht. So dürfen etwa Flüchtlinge aus der Ukraine in Deutschland sofort arbeiten. Personen aus sogenannten „Sicheren Herkunftsstaaten" wie Moldawien und Georgien dürfen nicht arbeiten.
Eine weitere Studie hat den Zusammenhang zwischen Aufenthaltsstatus und Kriminalität untersucht: Demnach sind die Kriminalitätsraten von Menschen, die einen unsicheren Aufenthalt haben (Aufenthaltsgestattung und Duldung) deutlich höher als bei Personen mit sicherem Aufenthalt (Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis). Auch hier lässt sich ein Verbindung zu den Nationalitäten ziehen: Alle Ukrainer bekommen automatisch ein Bleiberecht, Personen aus Marokko, Tunesien, Georgien und Moldawien durchlaufen nur selten erfolgreich ein Asylverfahren.
Gewalttaten in Flüchtlingsunterkünften und zwischen Flüchtlingen
Eine Studie von 2018 hat untersucht, wer in aufgeklärten Fällen von Gewaltkriminalität mit tatverdächtigen Flüchtlingen zum Opfer wurde. Darin zeigt sich: Die Gewalttaten der Flüchtlinge haben sich ganz überwiegend unter Personen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit abgespielt. So waren unter den 45 Tötungsdelikten vier deutsche Opfer, 19 Flüchtlinge als Opfer und 22 anderweitige nichtdeutsche Opfer.
Einige Bundesländer veröffentlichen in Polizeilichen Kriminalstatistiken den Tatort Asylbewerberunterkunft. Eine Studie aus 2020 hat diese Zahlen untersucht. Demnach zeigte etwa die Polizeistatistik für Bayern für 2018, dass die meisten Straftaten von „Zuwanderern” innerhalb der Unterkunft begangen wurden, und dass in der "Tatörtlichkeit Unterkunft" die größte Anzahl an zugewanderten Opfern erfasst wurde. Ein ähnliches Bild gab es für Hessen.
Als Gründe für die Kriminalität in Flüchtlingsunterkünften vermuten Forscher : die beengten Wohnverhältnisse, Spannungen zwischen einzelnen Gruppen und die schwierigen Lebensbedingungen, wenn die Flüchtlinge über Monate hinweg, teils mit wachsender Frustration, darauf warten, ob und mit welchem Ergebnis über ihren Aufenthalt in Deutschland entschieden worden ist.