Einbürgerung von syrischen Flüchtlingen

Inzwischen erfüllen viele syrische Geflüchtete die Kriterien für eine Einbürgerung. Aktuell stellen sie die zahlenmäßig größte Gruppe der Eingebürgerten in Deutschland.

Seit 2021 haben viele syrische Kriegsflüchtlinge, die nach 2015 nach Deutschland gekommen sind, die Möglichkeit, sich einbürgern zu lassen. Seitdem sind Syrer*innen die größte Gruppe unter den Neu-Eingebürgerten. Insgesamt haben zwischen 2016 und 2025 rund 310.000 syrische Staatsbürger*innen den deutschen Pass erhalten – rund 88 Prozent von ihnen nach 2022. Auch unter den Personen, die eine Einbürgerung beantragt haben, sind Syrer*innen bei Weitem auf dem ersten Platz, wie eine Recherche des Mediendienstes im Juni 2026 zeigte.Statistisches Bundesamt (2026): 12511-0002 Einbürgerungen von Ausländern: Deutschland, Jahre, Ländergruppierungen/Staatsangehörigkeit, Altersgruppen/ Geschlecht/Familienstand LINK; Mediendienst Integration (2026): "Weniger Anträge, doch Bearbeitungsstau wächst", LINK

Bedingungen für die Einbürgerung
Ausländer*innen, die die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten, müssen Voraussetzungen erfüllen. Einen Anspruch auf Einbürgerung hat, wer (unter anderem):
- seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt,
- sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennt,
- keine antisemitischen oder rassistischen Straftaten begangen hat,
- zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht hat,
- seinen Lebensunterhalt eigenständig sichern kann,
- über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt,
- nicht wegen einer Straftat verurteilt worden ist und
- den "Einbürgerungstest" bestanden hat.
Mehr dazu in diesem Artikel.