Wie viele Personen beziehen Asylbewerberleistungen?

Im Jahr 2025 bezogen rund 389.600 Personen Asylbewerberleistungen. Die Zahl der Empfänger*innen sinkt. Diese Form der Leistung ist geringer als das Existenzminimum, das Bürgergeld-Empfängern gezahlt wird.

2025 sind sowohl die Zahl der Empfänger*innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz als auch die Bruttoausgaben für diese Leistungen gesunken. Rund 389.600 Personen erhielten Ende 2025 Asylbewerberleistungen – das sind rund 15 Prozent weniger als im Vorjahr. Das ist der zweite Rückgang in Folge: Zwischen 2023 und 2024 war die Zahl der Empfänger*innen um 10 Prozent gesunken. Die Bruttoausgaben für 2025 beliefen sich auf rund 6,2 Milliarden Euro, etwa 8,2 Prozent weniger als 2024.Statistisches Bundesamt (2026): Pressemitteilung Nr. 322 vom 10. September 2026 Link; Statistisches Bundesamt (2026): Regelleistungen insgesamt nach Bundesländern und Veränderung zum Vorjahr am 31.12.2025, LINK; Statistisches Bundesamt (2025): Bruttoausgaben, Einnahmen und Nettoausgaben nach dem Asylbewerberleistunggesetz Deutschland insgesamt im Laufe des Berichtsjahres LINK

Die häufigsten Herkunftsländer der Empfänger*innen waren Syrien (17 Prozent), gefolgt von der Türkei (15 Prozent), Afghanistan (10 Prozent) und dem Irak (7 Prozent). 5 Prozent stammten aus der Ukraine.Statistisches Bundesamt (2026): Pressemitteilung Nr. 322 vom 10. September 2026 Link; Statistisches Bundesamt (2026): Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Deutschland insgesamt nach Staatsangehörigkeit  und Geschlecht am 31.12.2025 Link

Rund 77 Prozent der Leistungsempfänger*innen beziehen "Grundleistungen" nach dem Asylbewerberleistungsgesetz seit weniger als drei JahrenNach dieser Zeit empfangen sie "Hilfe zum Lebensunterhalt" analog zu Sozialleistungen nach SGB XII LINK. Anerkannte Flüchtlinge erhalten gegebenenfalls andere Sozialleistungen wie etwa Bürgergeld.Statistisches Bundesamt (2026): Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach Altersgruppen, Dauer der Leistungsgewährung und Geschlecht in Deutschland insgesamt am 31.12.2025, LINK

Die überwiegende Mehrheit der Leistungsempfänger*innenHier: nur Regelleistungen sind noch im Asylverfahren (ca. 66 Prozent). Geduldete und andere vollziehbar ausreisepflichtige Personen machen rund 19 Prozent der Leistungsempfänger*innen aus.Statitisches Bundesamt (2026), Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Deutschland insgesamt und nach aufenthaltsrechtlichem Status im Zeitvergleich LINK

Die meisten Leistungsempfänger*innen leben in "dezentralen Unterbringungen" wie etwa Wohnungen (rund 46 Prozent). 41 Prozent leben in und Gemeinschaftsunterkünften. 13 Prozent sind in (Erst-)Aufnahemeinrichtungen untergebracht. Mehr Details dazu in unserer Übersicht zu Unterbringung von Geflüchteten.Statistisches Bundesamt (2026): Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach Bundesländern und Art der Unterbringung in Deutschland insgesamt am 31.12.2025 LINK

Wie werden Asylbewerberleistungen berechnet? 

Asylbewerber*innen erhalten ein "Bürgergeld mit Abzügen", also weniger als das Existenzminimum in Höhe des Bürgergelds. Zur Berechnung des Bürgergelds werden die monatlichen Durchschnitts-Ausgaben der ärmsten 15 Prozent der Bevölkerung erhoben ("Statistik-Modell"). Davon werden im zweiten Schritt zahlreiche "nicht notwendige Waren" gestrichen ("Warenkorb-Prinzip").  Zum Beispiel erhalten Bürgergeld-Empfänger*innen kein Geld für Alkohol, Tabak, Haustiere oder Anwaltskosten. Bei Asylbewerber*innen werden noch weitere Beträge abgezogen – besonders für Strom, Hausrat, Möbel oder Computer. Die Begründung: Viele lebten in Unterkünften, wodurch einige Kosten wegfielen. Darüber hinaus erhalten sie kein Geld zum Beispiel für Musik- oder Sportkurse. Forscher kritisieren, dass nicht transparent sei, warum Beträge gekürzt würden. Auch das Bundesverfassungsgericht hat das in einer Entscheidung von 2012 grundlegend kritisiert.Pro Asyl (2022): Broschüre zum Asylbewerberleistungsgesetz, Seite 14, Seite 85 und Seite 89

Wenn alleinstehende Asylbewerber*innen in Gemeinschaftsunterkünften leben, bekommen sie häufig dieselben Leistungen wie Paare. Faktisch bedeutet das eine Kürzung um zehn Prozent. Viele Kommunen behalten diese Kürzung bei, obwohl sie 2022 für verfassungswidrig erklärt wurde.Tagesschau(2022):"Kürzungen für Asylbewerber verfassungswidrig", Link