2025 sind sowohl die Zahl der Empfänger*innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz als auch die Bruttoausgaben für diese Leistungen gesunken. Rund 389.600 Personen erhielten Ende 2025 Asylbewerberleistungen – das sind rund 15 Prozent weniger als im Vorjahr. Das ist der zweite Rückgang in Folge: Zwischen 2023 und 2024 war die Zahl der Empfänger*innen um 10 Prozent gesunken. Die Bruttoausgaben für 2025 beliefen sich auf rund 6,2 Milliarden Euro, etwa 8,2 Prozent weniger als 2024.
Die häufigsten Herkunftsländer der Empfänger*innen waren Syrien (17 Prozent), gefolgt von der Türkei (15 Prozent), Afghanistan (10 Prozent) und dem Irak (7 Prozent). 5 Prozent stammten aus der Ukraine.
Rund 77 Prozent der Leistungsempfänger*innen beziehen "Grundleistungen" nach dem Asylbewerberleistungsgesetz seit weniger als drei Jahren. Anerkannte Flüchtlinge erhalten gegebenenfalls andere Sozialleistungen wie etwa Bürgergeld.
Die überwiegende Mehrheit der Leistungsempfänger*innen sind noch im Asylverfahren (ca. 66 Prozent). Geduldete und andere vollziehbar ausreisepflichtige Personen machen rund 19 Prozent der Leistungsempfänger*innen aus.
Die meisten Leistungsempfänger*innen leben in "dezentralen Unterbringungen" wie etwa Wohnungen (rund 46 Prozent). 41 Prozent leben in und Gemeinschaftsunterkünften. 13 Prozent sind in (Erst-)Aufnahemeinrichtungen untergebracht. Mehr Details dazu in unserer Übersicht zu Unterbringung von Geflüchteten.
Wie werden Asylbewerberleistungen berechnet?
Asylbewerber*innen erhalten ein "Bürgergeld mit Abzügen", also weniger als das Existenzminimum in Höhe des Bürgergelds. Zur Berechnung des Bürgergelds werden die monatlichen Durchschnitts-Ausgaben der ärmsten 15 Prozent der Bevölkerung erhoben ("Statistik-Modell"). Davon werden im zweiten Schritt zahlreiche "nicht notwendige Waren" gestrichen ("Warenkorb-Prinzip"). Zum Beispiel erhalten Bürgergeld-Empfänger*innen kein Geld für Alkohol, Tabak, Haustiere oder Anwaltskosten. Bei Asylbewerber*innen werden noch weitere Beträge abgezogen – besonders für Strom, Hausrat, Möbel oder Computer. Die Begründung: Viele lebten in Unterkünften, wodurch einige Kosten wegfielen. Darüber hinaus erhalten sie kein Geld zum Beispiel für Musik- oder Sportkurse. Forscher kritisieren, dass nicht transparent sei, warum Beträge gekürzt würden. Auch das Bundesverfassungsgericht hat das in einer Entscheidung von 2012 grundlegend kritisiert.
Wenn alleinstehende Asylbewerber*innen in Gemeinschaftsunterkünften leben, bekommen sie häufig dieselben Leistungen wie Paare. Faktisch bedeutet das eine Kürzung um zehn Prozent. Viele Kommunen behalten diese Kürzung bei, obwohl sie 2022 für verfassungswidrig erklärt wurde.