Bezahlkarte für Asylbewerber

Seit 2025 sollen Personen im Asylverfahren ihre Leistungen in Form einer Bezahlkarte und nicht mehr als Überweisung oder Bargeld erhalten. Doch nicht alle Kommunen nutzen die Karte.

Asylbewerber*innen und Geduldete bekommen seit Anfang 2025 ihre Sozialleistungen auf eine Bezahlkarte – und nicht mehr als Bargeld oder per Überweisung wie vorher. Darauf haben sich die meisten Bundesländer Anfang 2024 geeinigt .

Wo wurde die Bezahlkarte eingeführt?

Inzwischen haben alle Länder außer Berlin die Bezahlkarte eingeführt, sie wird aber in vielen Kommunen nicht angewendet.

Einige Kommunen melden technische Probleme, zum Beispiel in Schleswig-Holstein . Andere wollen die Karte nicht einführen, wie zum Beispiel Kommunen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen . Mehrere große Städte haben sich gegen die Bezahlkarte entschieden, zum Beispiel Potsdam , Duisburg, Düsseldorf, Köln, Dortmund und Freiburg . NDR (2026): Bezahlkarte für Geflüchtete: Was hat sie im Norden gebracht?;  Landtag Rheinland-Pfalz (2025): Drucksache 18/13137 , Seite 3; Flüchtlingsrat NRW (2026): Nein zur Bezahlkarte – Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen; RBB (2026): Was hat die Bezahlkarte Geflüchteten - und Brandenburg - gebracht?; Stadt Freiburg (2025): Bezahlkarte für Asylbewerber*innen ab 2026 – Gemeinderat stellt Antrag beim Land; Mediendienst Integration (2024): Anfragen bei den 16 zuständigen Ministerien der Bundesländer sowie dem Betreiber „SocialCard” im Januar 2025, LINK .

Die Zuständigkeiten für die Asylbewerberleistungen unterscheiden sich nach Bundesländern. Meist sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig, in Nordrhein-Westfalen sind es allerdings die Städte und Gemeinden. Hier wurde den Kommunen über eine „Opt-Out”-Lösung die Wahlfreiheit gelassen: Mehr als die Hälfte der 396 Kommunen in NRW verzichtet nach Angaben des dortigen Flüchtlingsrats auf eine Einführung der Bezahlkarte.

In einer Befragung im November 2025 haben die Forschungsgruppe Migrationspolitik der Universität Hildesheim und der Mediendienst Integration Kommunen dazu befragt, wie aufwendig die Einführung der Bezahlkarte war. Dabei hat sich ein gemischtes Bild gezeigt: Die Umstellungsphase war für fast alle Kommunen mit viel Aufwand verbunden. Starke dauerhafte Auswirkungen auf den Verwaltungsaufwand sehen nur wenige Kommunen. Mediendienst Integration (2025): Viele Kommunen sind nicht mehr am Limit, LINK

Wie funktioniert die Bezahlkarte?

Die Bezahlkarte ist eine „Debitkarte” mit Guthaben , das monatlich „aufgeladen” wird. Überweisungen ins Ausland sind nicht möglich, Überweisungen innerhalb Deutschlands, Bargeld-Abhebungen sowie Online-Käufe nur teilweise . Jedes Bundesland kann selbst entscheiden, welche Funktionen die neue Karte hat und welche nicht. Öffentliche Ausschreibungen (2024), Dataport Ausschreibung „Bezahlkarte” (28.2.2024) LINK ; Staatskanzlei Hessen, Länder einigen sich auf gemeinsame Standards für eine Bezahlkarte (31.1.2024) LINK ; Bundesregierung (November 2023): Beschlüsse der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefs der Länder, LINK

Die Nutzungsregeln für die Benutzer unterscheiden sich zum Teil deutlich nach Bundesländern (zur Tabelle ):

  • In 13 von 16 Bundesländern gibt es ein Bargeld-Limit von 50 Euro pro Person und Monat. Nur in Thüringen (bis 120 Euro, je nach Region), Bremen (120 Euro), Rheinland-Pfalz ( Empfehlung von 130 Euro) können Geflüchtete mehr Geld abheben. Für Kinder und Jugendliche gelten vereinzelt niedrigere Beträge, etwa in Brandenburg (25 Euro). In Berlin soll das Limit nur in den ersten sechs Monaten gelten.
  • Überweisungen ins Ausland sind in allen Bundesländern ausgeschlossen.
  • Auch Geldtransfers ins Ausland über spezielle Dienstleister, wie zum Beispiel Western Union oder MoneyGram, sind in keinem Bundesland möglich.
  • In Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Thüringen gilt das auch für Überweisungen innerhalb Deutschlands . Hamburg, Hessen und Niedersachsen erlauben Überweisungen weitgehend, in anderen Bundesländern sind sie teilweise oder nach Prüfung möglich (Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt).
  • In 11 von 16 Bundesländern sind Online-Käufe ganz oder teilweise erlaubt. Bayern, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen erlauben sie nicht. Mediendienst Integration (2024): Anfragen bei den 16 zuständigen Ministerien der Bundesländer sowie dem Betreiber „SocialCard” im Januar 2025, LINK

Bezahlkarte im internationalen Vergleich

International gibt es nur wenige Beispiele zu Bezahlkarten-Systemen. In Frankreich Asylum in Europe: Forms and levels of material reception conditions, LINK erhalten Geflüchtete eine Debitkarte mit Guthaben, mit der sie in Geschäften bezahlen können. Geld-Abhebungen sind nicht möglich. In Großbritannien UK Government: Asylum Support, What you'll get, LINK bekommen anerkannte Geflüchtete eine Debitkarte, die wöchentlich um rund 55 Euro pro Person aufgeladen wird. Abgelehnte Asylbewerber können damit nur bestimmte Dinge kaufen. Auch in Griechenland UNHCR: Access to Cash Assistance, LINK existiert eine Geldkarte für Geflüchtete.

Was sagen Experten zur Bezahlkarte?

Befürworter der Bezahlkarte verweisen auf die praktischen Vorteile: Das monatliche „Abholen” des Geldes beim Amt entfällt. Geflüchtete könnten einfacher bezahlen, auch wenn sie noch kein Bankkonto besäßen, so etwa die Stadtverwaltung Hannover. Kritiker hingegen argumentieren, durch die Beschränkungen bei der Bezahlkarte werde das alltägliche Leben von Geflüchteten erschwert.

Welche Auswirkungen die Bezahlkarte auf Integration und Teilhabe haben wird, hängt laut Migrationsforscher Herbert Brücker von der Ausgestaltung ab. Je ähnlicher diese einem allgemeinen Zahlungsmitel wie einer Kredit- oder Scheckkarte sei, desto geringere negative Effekte seien zu erwarten. Besonders kritisch seien hingegen lokale und regionale Beschränkungen des Einsatzes von Bezahlkarten, denn weniger Mobilität erschwere auch die Arbeitsmarktintegration. Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (2024): Wissenschaftliche Einschätzung der Bezahlkarte für Geflüchtete, LINK

Flüchtlingsorganisationen kritisieren , dass die Karte im Alltag zu vielen praktischen Problemen führe: Überweisungen oder Online-Käufe wären nicht möglich. Viele Asylbewerber*innen könnten unter anderem die Rechnungen ihrer Anwält*innen Frankfurter Allgemeine Zeitung, So wird das nichts mit der Bezahlkarte für Flüchtlinge (25.2.2024) LINK nicht mehr begleichen. Nutzer berichteten von Problemen beim Bezahlen und erschwerter Teilhabe, so ein Bericht der Arbeiterwohlfahrt von Mitte 2026. 

Initiativen gegen die Bezahlkarte

In einigen Kommunen in Bayern , Hamburg oder Hessen haben Initiative begonnen, Gutscheine, die mit Bezahlkarten erworben wurden, in Bargeld umzutauschen. Das niedersächsische Innenministerium erklärt laut Medienberichten, das sei rechtlich zulässig und könne auch technisch nicht verhindert werden. Im Zusammenhang mit der Einführung der Bezahlkarte gab es Versuche, etwa von NGOs, juristisch gegen die Karte vorzugehen. Eine kurze Übersicht über Verfahren und Urteile finden Sie hier . Pro Asyl (2024): Die lange Liste der Probleme mit der Bezahlkarte, LINK , NDR (2024): Bezahlkarte für Geflüchtete: Über Umwege an mehr Bargeld, LINK sowie Gesellschaft für Freiheitsrechte (2024): Mit der Bezahlkarte unter das Existenzminimum, LINK .