Vier mutmaßlich islamistische Anschläge in 2025, keiner in 2026
In Deutschland gab es im Jahr 2025 laut Bundeskriminalamt vier mutmaßlich islamistisch motivierte Anschläge, in 2026 keinen (Stand Mai 2026).
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Am 5. September 2025 griff ein 17-jähriger Schüler in Essen einen Hausmeister, sowie eine Lehrerin und einen weiteren Mann mit einem Messser an. Alle Geschädigten überlebten, trugen aber teils schwere Verletzungen davon. Der Jugendliche soll später nach weiteren Opfern in der Nähe der Alten Synagoge gesucht haben. Mutmaßlich hat er aus einer islamistischen Motivation gehandelt. Im März 2026 hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen den Täter erhoben und legt ihm dreifachen versuchten Mord, Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Nötigung zur Last. Der Prozessbeginn wurde noch nicht verkündet (Stand Mai 2026).
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Am 18. Mai 2025 stach ein Mann vor einem Lokal in Bielefeld mit Messern gezielt auf Gäste ein und verletzte dabei vier Personen lebensgefährlich. Der Mann soll sich 2014 in Syrien der terroristischen Vereinigung Islamischer Staat angeschlossen haben. Die Bundesanwaltschaft geht von einem islamistischen Motiv aus. Im März 2026 begann der Prozess am Düsseldorfer Oberlandesgericht. Dem Beschuldigten wird die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Das Urteil wird im Juni 2026 erwartet.
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Am 21. Februar 2025 griff ein 19-jähriger Mann einen spanischen Touristen am Rande des Berliner Holocaust Mahnmal mit einem Messer an. Die Tat ist laut Gerichtsurteil dem IS zuzurechnen. Die Bundesanwaltschaft hat im Juli 2025 vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin Anklage erhoben. Im März 2026 wurde der Täter des versuchten Mordes und der versuchten Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und wurde dem Bundesgerichtshof übertragen.
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Am 13. Februar 2025 fuhr ein Mann in München mit einem Auto in eine Demonstration der Gewerkschaft ver.di und verletzte dabei 46 Menschen, von denen zwei starben. Die Polizei geht von einem islamistischen Motiv aus. Im August 2025 erhob die Bundesanwaltschaft vor dem Oberlandesgericht München Anklage. Im Januar 2026 begann in München der Prozess. Der Vorwurf lautet: Mord in zwei Fällen und versuchter Mord in 44 Fällen, hinzu kommen gefährliche Körperverletzung und schwerer gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Das Urteil wird im Juni 2026 erwartet.
Zwei islamistische Anschläge in 2024
Im Jahr 2024 gab es zwei vollendete Anschläge, die islamistisch motiviert waren. Vier Anschlagspläne wurden vereitelt.
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Am 23. August 2024 verletzte ein Mann beim Solinger Stadtfest elf Personen, von denen drei starben. Die Tat reklamierte die terroristisch islamistische Organisation Islamischer Staat für sich. Am 10. September 2025 verurteilte das Düsseldorfer Oberlandesgericht den Täter unter anderem wegen Mordes zu lebenslanger Haft.
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Am 31. Mai 2024 verletzte ein Mann bei einer Veranstaltung am Mannheimer Marktplatz mit einem Messer sechs Personen, darunter einen Polizisten, der kurz darauf verstarb. Im Gerichtsverfahren gab der Angeklagte an, sich in Telegram-Chats mit einem Gelehrten über die Tötung von Ungläubigen ausgetauscht sowie Informationen zur Terrormiliz Islamischer Staat gesammelt zu haben. Am 16. September 2025 verurteilte das Stuttgarter Oberlandesgericht ihn zu lebenslanger Haft.
Islamistische Anschläge in den vergangenen 20 Jahren
Zwischen 2011 und 2025 registrierte das BKA 16 vollendete Anschläge. Das Forschungsprojekt KURI zählte 15 Anschläge zwischen 2001 bis 2023 .
Andere Datenbanken kommen zu etwas anderen Zahlen. Dies liegt an den unterschiedlichen Zählweisen und uneinheitlichen Definitionen von Islamismus sowie Terrorismus . Je nach Datenbank werden verschiedene Anschläge als islamistisch definiert. Auch Berichte unterscheiden sich in ihrer Zählweise - beispielsweise bei der Einschätzung welche Gruppierungen als terroristisch gelten.