2024 sind laut Statistischem Bundesamt rund 79.000 türkische Staatsbürger*innen nach Deutschland gezogen, etwa 43.000 haben Deutschland verlassen. Nach einem kurzfristigen Rückgang im "Covid-Jahr" 2020 ist die Zahl der Zuzüge aus der Türkei wieder gestiegen, mit einem Höhepunkt 2023.
Asylanträge türkischer Staatsbürger
2025 haben 14.686 Personen aus der Türkei in Deutschland einen Asylantrag gestellt - darunter waren knapp 12.000 Erstanträge. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl gesunken - 2024 stellten insgesamt rund 31.000 türkische Staatsangehörige einen Asylantrag, darunter waren knapp 29.200 Erstanträge. 2023 waren es insgesamt über 61.000 Anträge. Seit 2022 gehört die Türkei zu den Top 3-Herkunftsländern bei Asylanträgen. Rund 11 Prozent aller Asylerstanträge 2025 stammten von Menschen aus der Türkei. Ein Großteil der Antragsteller waren in den letzten Jahren Kurd*innen – 2025 kamen 65 Prozent der Erstanträge aus der Türkei von Kurd*innen (2024: 73 Prozent).
Gründe für den Anstieg der Asylanträge sind die politischen Entwicklungen seit dem gescheiterten Putschversuch 2016 und der folgenden politischen Verfolgung verschiedener Gruppen. Hinzu kommt eine wirtschaftliche Krise mit hoher Inflation. Es sind nur wenige Asylanträge von Personen aus der Türkei erfolgreich: 2025 lag die bereinigte Schutzquote bei 10 Prozent.
Mehr Familien- als Erwerbsmigration
Besonders häufig kommen Personen aus der Türkei nach Deutschland, die zu ihrer Familie ziehen oder hier eine Familie gründen – laut Mikrozensus ist das bei 66 Prozent aller Zugewanderten aus der Türkei der Fall. Bei allen Zugewanderten sind es nur rund 42 Prozent. Dafür kommen Menschen aus der Türkei seltener, um eine Arbeit aufzunehmen (14 im Vergleich zu 19 Prozent).
Rund 55.000 Personen aus der Türkei erhielten 2025 ein Nationales Visum für Deutschland – 45 Prozent, um zu ihrer Familie zu ziehen, 19 Prozent wollten ein Studium aufnehmen und 31 Prozent einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
Ein Blick in die Geschichte
Die türkische Migration nach Deutschland begann 1961 mit dem "Anwerbeabkommen". Bis zum Anwerbestopp 1973 kamen zahlreiche Arbeitnehmer*innen aus der Türkei. Von allen "Gastarbeiter*innen" waren rund ein Drittel Frauen. Nach dem Anwerbestopp gewann der Familiennachzug an Bedeutung. Rund die Hälfte der türkeistämmigen Menschen, die heute in Deutschland leben, kamen über den Familiennachzug.