Es gibt keine gesicherten Angaben darüber, wie viele Menschen in Deutschland in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität leben. In einer Annäherung kann man zwischen dem Dunkelfeld und dem Hellfeld unterscheiden:
Tatsächliche Zahl der Irregulären in Deutschland: Ein Dunkelfeld
Die Forscherin Dita Vogel ging in einer Schätzung im Jahr 2014 von einer Zahl zwischen 180.000 und 520.000 Personen in Deutschland aus, die in aufenthaltsrechtlicher Illegalität lebten. Diese Schätzung beruhte auf den Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS).
Eine neuere Schätzung, die das Pew Research Center für Deutschland veröffentlicht hat, geht von über einer Million irregulären Migrant*innen aus. Diese Schätzung beruht aber auf einer falschen Methodik, weshalb sie vom Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) ausdrücklich abgelehnt und widerlegt wurde. So inkludiert das Pew Research Center zum Beispiel Asylsuchende in die Statistik der irregulären Migrant*innen, obwohl Asylsuchende in Deutschland eine Aufenthaltsgestattung bekommen und sich somit gerade nicht irregulär im Land befinden.
Registrierte Zahl der Irregulären in Deutschland: Das Hellfeld
Aktuell halten sich mindestens 41.000 Menschen irregulär in Deutschland auf (Stand: Dezember 2025). Hierbei handelt es sich um unmittelbar ausreisepflichtige Personen.
Unter den dokumentierten "Ausreisepflichtigen" gibt es etwa abgelehnte Asylbewerber oder ausländische Studenten, Arbeitnehmer und Touristen, deren Visum abgelaufen ist. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren 232.067 Menschen in Deutschland ausreisepflichtig. 82 Prozent der "Ausreisepflichtigen" besitzen jedoch eine Duldung . Das heißt: Sie wurden aufgefordert, das Land zu verlassen, können aber "aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen " nicht abgeschoben werden. Die Duldung ist zwar kein echter Aufenthaltstitel, aber dennoch eine Bescheinigung über den legalen Aufenthalt in Deutschland. Geduldete fallen somit nicht unter die Kategorie der Papierlosen/ Irregulären.
Illegale Einreise bedeutet nicht illegaler Aufenthalt
Nicht zu verwechseln ist die Zahl der irregulären Migrant*innen mit der Zahl der "unerlaubt eingereisten Personen". Denn: Alle Personen, die ohne gültiges Visum oder Aufenthaltstitel nach Deutschland einreisen, gelten zunächst als "unerlaubt eingereist". Dies betrifft etwa Flüchtlinge, die in Deutschland Schutz suchen. Sie befinden sich aber nur solange in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität, wie sie noch kein Asylgesuch ausgesprochen haben. Sobald sie einen Asylantrag stellen, sind diese Personen nicht mehr irregulär, sondern erhalten eine Aufenthaltsgestattung für die Zeit des Asylverfahrens.