2025 wurden bundesweit 467.400 Einbürgerungsanträge registriert – so eine neue Auswertung des Statistischen Bundesamts. Die größten Gruppen unter den Antragsteller*innen bildeten Staatsbürger*innen aus Syrien (69.700 Anträge), der Türkei (53.300) und Russland (24.100). Vergleichsdaten für das Vorjahr liegen nicht vor.
Eine Befragung des Mediendienstes 2026 unter den 50 bevölkerungsreichsten Städten Deutschlands zeigt: Die Zahl der neu gestellten Einbürgerungsanträge ist gesunken: 2025 sind in 46 Städten rund 189.000 Einbürgerungsanträge eingegangen. Das waren etwa 10 Prozent weniger als 2024. Die meisten Anträge wurden in Berlin (ca. 36.100 Anträge), München (17.800), Hamburg (16.500) und Köln (6.700) gestellt.
Bearbeitungsstau bei Anträgen
In 28 von 36 Städten, die Daten zu den offenen Anträgen genannt haben, ist der Bearbeitungsstau im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Besonders hoch ist der Rückstau in diesen Städten (Stand: Mai 2026):
- Regierungsbezirk Darmstadt (u.a. für Frankfurt und Wiesbaden zuständig): ca. 66.000 offene Anträge
- München: 40.200 offene Anträge
- Hamburg: 32.000 offene Anträge
- Bremen: 13.400 offene Anträge
- Stuttgart: 10.000 offene Anträge
- Essen: 9.700 offene Anträge
Jahrelange Wartezeit
Die Bearbeitungszeiten variieren deutlich je nach Stadt und Herkunftsland der antragstellenden Personen. In fast allen befragten Städten liegt die Bearbeitungszeit bei mehr als einem Jahr, in der Hälfte der Städte dauert es mehr als zwei Jahre. Davor müssen Interessierte zudem auf den Termin warten, um den Antrag überhaupt zu stellen. Diese Wartezeit für einen Termin beträgt in einigen Städten bis zu zwei Jahre.
90 Prozent der Anträge auf Einbürgerung bewilligt
371.100 Einbürgerungsanträge wurden im Jahr 2025 erledigt. In 90 Prozent der Fälle wurde die deutsche Staatsangehörigkeit erteilt. In fünf Prozent haben die Antragsteller*innen ihren Einbürgerungsantrag zurückgezogen. In lediglich etwa drei Prozent der Fälle wurde der Einbürgerungsantrag abgelehnt. Weitere drei Prozent waren sonstige Erledigungen etwa bei Tod oder Fortzug.
Die Ablehnungsquote variiert deutlich je nach Bundesland: In Hamburg wurden 0,2 Prozent der Anträge abgelehnt, in Sachsen-Anhalt 9,1 Prozent, im Saarland 11,2 Prozent.
Hier finden Sie die vollständige Mediendienst-Recherche zu Einbürgerungsanträgen (Juni 2026).