Flucht und Asyl

Das Asylrecht – ein Überblick

Deutschland ist eines der wenigen Länder, in dem das Recht auf Asyl in der Verfassung festgeschrieben ist (Art. 16a GG) Das Recht auf Asyl im Grundgesetz.

Dieses Recht wurde 1993 mit dem sogenannten Asylkompromiss stark eingeschränkt. Das deutsche Grundrecht auf Asyl hat seither in der Praxis an Bedeutung verloren und ist vom EU-Recht abgelöst, das maßgeblich auf der Genfer Flüchtlingskonvention Das "Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge", meist als Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) bezeichnet, ist das wichtigste internationale Dokument für den Flüchtlingsschutz. Die GFK wurde 1951 verabschiedet und 1967 durch ein Protokoll erweitert. Sie definiert, wer ein Flüchtling ist und welcher rechtliche Schutz, welche Hilfe und sozialen Rechte Flüchtlingen in den Unterzeichnerstaaten zustehen. Quelle: UNHCR von 1951 fußt. Seit dem Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrags 1999 liegt Asyl- bzw. Flüchtlingsrecht im Zuständigkeitsbereich der Europäischen Union.

Das EU-Recht hat viele nationale asylrechtliche Regelungen und Entwicklungen aufgenommen. Die sogenannte Dublin II-Verordnung Deutsche Übersetzung der Dublin II Verordnung legt seit 2003 fest, dass grundsätzlich der Mitgliedstaat für die Prüfung des Asylantrags zuständig ist, über den die Einreise in das EU-Gebiet stattgefunden hat ("Verursacherprinzip").

Faktisch heißt das für Deutschland, dass es nur dann für die Prüfung der Asylanträge zuständig ist, wenn die Asylsuchenden per Flugzeug nach Deutschland einreisen, was in den meisten Fällen ein Visum voraussetzt. Hinzu kommt, dass einige Länder außerhalb der EU als "sichere Drittstaaten"Sichere Drittstaaten" sind europäische Staaten, die nicht Mitglied der EU sind, in denen Asylsuchenden jedoch "nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben" alle Rechte auf Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention zugestanden werden. Quelle: BAMF" definiert sind. Für Deutschland sind das Norwegen und die Schweiz. Die EU-Staaten prüfen keine Asylanträge von Menschen, die über einen solchen "sicheren Drittstaat" einreisen, und verweisen die Betroffenen stattdessen zu den "sicheren Drittstaaten". Quelle Bundeszentrale für politische Bildung und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Im Juni 2013 hat das Europäische Parlament neue Vorschriften für ein gemeinsames europäisches Asylsystem verabschiedet. Die beschlossenen Vorschriften erneuern die ungefähr zehn Jahre alte bestehende Gesetzgebung und werden voraussichtlich ab dem zweiten Halbjahr 2015 angewendet.

Die Asyldebatte und ihre Folgen

Mit dem Fall des Eisernen Vorhangs Ende der 80er Jahre und mit dem Jugoslawienkrieg Anfang der 90er Jahre stieg die Zahl der Asylbewerber stark an: Lag die jährliche Zahl der Asylanträge 1987 noch bei 57.000, so lag sie laut Asylgeschäftsstatistik 1992 bei 438.000. Bei dieser Zahl handelt es sich allerdings nicht um die tatsächlichen Personenzahlen, da Mehrfach- und Folgeanträge beinhaltet sind. Erst seit 1995 wird nach "Erstanträgen" unterschieden, die der Zahl der neuen Asylbewerber entspricht.QuelleBundestagsdrucksache 16/7592, Frage 14 und 15

Es folgte eine stark polarisierte Asyl-Debatte, die der Historiker Ulrich Herbert als "eine der schärfsten, polemischsten und folgenreichsten innenpolitischen Auseinandersetzungen der deutschen Nachkriegsgeschichte" bezeichnet. Sie wurde begleitet von gewaltsamen Übergriffen wie den Brandanschlägen in Rostock Lichtenhagen, Mölln und Solingen Zusammenschnitte von Nachrichtensendungen in der ARD finden Sie hier. auf Asylbewerberunterkünfte und Wohnhäuser von Einwanderern.

Im Jahr 1993 wurde schließlich der sogenannte Asylkompromiss vom Parlament verabschiedet. Dieser sah eine maßgebliche Einschränkung des Art. 16a GGDort heißt es im Absatz 2 Art 16a GG
"Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden."
vor - wer seither über einen "sicheren Drittstaat" einreiste, konnte sich nicht auf das Grundrecht auf Asyl berufen, es sei denn, er kann die gesetzliche Vermutung der Sicherheit in seinem Einzelfall entkräften. QuellePublikation des Deutschen Instituts für Menschenrechte, 2013: "Die Asyldebatte in Deutschland: 20 Jahre nach dem ‘Asylkompromiss’"

Mit der Änderung des Grundgesetzes und des Asylverfahrensgesetzes und dem nahezu zeitgleichen Ende des Jugoslawienkriegs sanken die Zahlen in Deutschland wieder und lagen ab 1998 deutlich unter 100.000 Asylbewerbern pro Jahr. Quelle Bundeszentrale für politische Bildung: Asyl- und Flüchtlingspolitik der EU und Von der "Gastarbeiter"-Anwerbung zum Zuwanderungsgesetz,
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Das Bundesamt in Zahlen 2011 S.7 und
Ulrich Herbert, Geschichte der Ausländerpolitik in Deutschland, 2003

Mediendienst Integration, Quelle: BAMF, Das Bundesamt in Zahlen 2011, S. 11 und Asylgeschäftsstatistik 12/2012, S. 2

Wie viele Asylbewerber gibt es in Deutschland?

Im ersten Halbjahr 2014 wurden in Deutschland 77.109 Asylanträge gestellt, davon 67.441 Erstanträge. Das sind etwa 57 Prozent mehr als im ersten Halbjahr 2013 (nur Erstanträge). QuelleBAMF Schlüsselzahlen Asyl 1. Halbjahr 2014

Im Jahr 2013 haben in Deutschland insgesamt 109.580 Menschen einen Erstantrag auf Asyl und 17.443 Menschen einen Folgeantrag gestellt. Damit sind beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) insgesamt 127.023 Asylanträge im Jahr 2013 eingegangen, 80.978 Entscheidungen wurden hier getroffen. QuelleAsylgeschäftsstatistik Bilanz 2013

Monatlich aktualisierte Zahlen zu den Asylanträgen bietet die BAMF-Asylgeschäftsstatistik.

Wie hoch ist die Anerkennungsquote?

Bezogen auf die Anerkennungsquote von Asylanträgen taucht in Medien und auch im politischen Diskurs immer wieder die Behauptung auf, nur ein bis zwei Prozent der Asylanträge in Deutschland würden anerkannt. Diese Zahlen geben jedoch nur die Anerkennungen von Asylanträgen nach dem in Grundgesetz verankerten Recht auf Asyl (Art. 16a GG) wieder – und berücksichtigen damit lediglich einen Ausschnitt der Personen, denen Schutz gewährt wurde.

Neben dem Grundgesetzt gibt es internationale und europäische Standards, die im Aufenthaltsgesetz (§ 60 AufenthG) bzw. im Asylverfahrensgesetz (§§ 3 bis 4 AsylVfG) verankert wurden. Hierzu gehören:

Seit 2008 kann das BAMF nicht mehr alle Anträge abarbeiten, die neu gestellt werden. Somit hat sich in den vergangenen Jahren ein Antragsstau gebildet, der stetig steigt. Im Juli 2014 gab es somit rund 113.000 unerledigte Verfahren.

Schutzquote 2013: Im vergangenen Jahr wurde 919 Menschen Schutz nach Artikel 16a Grundgesetz gewährt und 9.996 Antragsteller erhielten Asyl nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Bei weiteren 9.213 Personen wurde ein Abschiebeverbot aufgrund des EU-Rechts oder internationaler Abkommen festgestellt. Insgesamt hat das BAMF damit 20.128 Menschen Schutz gewährt, das entspricht einer so genannten "Schutzquote" von 24,9 Prozent. QuelleAsylgeschäftsstatistik Bilanz 2013

Rechnet man von der Gesamtzahl der Asylanträge jedoch die sogenannten "formellen Entscheidungen"Also jene, in denen das BAMF keine inhaltliche Aussage zum Antrag trifft, sondern die Fälle sich bereits vor der behördlichen Entscheidung anderweitig erledigen (etwa durch Rückzug des Antrags, Heirat oder weil nach der Dublin-II-Verordnung ein anderer Staat für das Verfahren zuständig ist.) heraus, erhöht sich die Quote auf 39,3 Prozent. Bei den "formellen Entscheidungen" hat das BAMF keine inhaltliche Aussage zum Antrag getroffen, weil sich die Fälle bereits anderweitig erledigt haben. Zieht man die Fälle ab, spricht man von der "bereinigten Gesamtschutzquote", die mit knapp 40 Prozent in 2013 so hoch war, wie seit Jahren nicht mehr. Im ersten Halbjahr 2014 stieg die bereinigte Schutzquote weiter auf knapp 45 Prozent.

Die bereinigte Gesamtschutzquote ist bei bestimmten Flüchtlingsgruppen durchaus relevant: So beträgt die Differerenz zwischen "offizieller" und bereinigter Schutzquote für Somalier 56 Prozent, für Eritreer, Afghanen und Russen über 25. Quelle Bundestagsdrucksache 18/1394, Seite 3

Wie viele Asylbewerber gibt es in der EU?

Nach Angaben des Statistischen Amtes der Europäischen Union (EUROSTAT) wurden im Jahr 2013 in den 28 Staaten der Europäischen Union insgesamt 435.000 Asylsuchende registriert – 100.000 mehr als im Vorjahr. Davon stellten schätzungsweise 90 Prozent zum ersten Mal und rund 10 Prozent zum wiederholten Mal einen Antrag. Knapp ein Drittel dieser Anträge wurden positiv beantwortet – entweder durch Gewährung des Flüchtlingsstatus (15 Prozent) oder eines subsidiären SchutzesSubsidiärer Schutz gilt in Fällen, in denen das Asylrecht nicht greift, aber dennoch schwer wiegende Gefahren für Freiheit, Leib oder Leben drohen, etwa durch politische Verfolgung. (14 Prozent).QuelleEUROSTAT Asylum in the EU

Wer nimmt in Europa die meisten Flüchtlinge auf?

2013 haben rund 435.000 Flüchtlinge einen Asylantrag in einem EU-Land gestellt – davon 127.000 in Deutschland. Das entspricht 29 Prozent aller Anträge. Damit steht Deutschland in realen Zahlen an der Spitze der europäischen Länder, den zweiten Platz belegt Frankreich mit 65.000 Flüchtlingen (15 Prozent).QuellePressemitteilung von Eurostat und European Union: Asylum in the EU

Deutschland war im internationalen Ranking der Aufnahmeländer nicht immer an der Spitze. Die Zahl der hierzulande gestellten Asylanträge hat im Laufe der vergangenen fünf Jahren stark zugenommen. Allein zwischen 2012 und 2013 ist die gesamte Zahl der Anträge um 70 Prozent gestiegen. QuelleUNHCR Asylum Trend 2013

Setzt man die Zahl der Asylsuchenden allerdings in Relation zur Größe der Bevölkerung, sehen die Verhältnisse anders aus: Den höchsten Flüchtlingsanteil pro Einwohner hatte 2013 laut EUROSTAT Schweden (5,7 Asylanträge pro Tausend Einwohner), gefolgt von Malta (5,3 Anträge). Die kleine Mittelmeerinsel und das nordeuropäische Königreich nahmen in den vergangenen vier Jahren ungefähr 20 Asylbewerber pro Tausend Einwohner auf. Das wirtschaftlich starke Deutschland belegt mit 3,5 Asylbewerber pro tausend Einwohner in Europa Platz neun, weltweit lediglich Platz 16. QuelleUNHCR Asylum Trend 2013

Schutzquote
Insgesamt wurden 2013 in der EU etwa 112.000 Asylsuchende als schutzbedürftig anerkannt – das entspricht einem Drittel der Anträge. In Deutschland lag die Schutzquote mit rund 20.000 positiven Entscheidungen bei 26 Prozent.

Auswirkungen der Dublin-Verordnung

Im Rahmen der Dublin-IIIDamit ist in der Regel immer der erste Mitgliedstaat für das Asylverfahren zuständig, über den die EU betreten wurde. Unter anderem soll so verhindert werden, dass eine Person mehrere Asylanträge in verschiedenen EU-Ländern stellt. Seit 1. Januar 2014 regelt die Dublin-III-Verordnung, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. Quelle: EU-Verordnung hat Deutschland im Jahr 2013 rund 35.200 "Übernahmegesuche" an andere EU-Staaten gestellt. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Zahl somit mehr als verdreifachtvgl. BAMF, Das Bundesamt in Zahlen 2012, S. 37. Laut Angaben der Bundesregierung hätten 32 Prozent der Flüchtlinge, die 2013 in Deutschland einen Asylantrag stellten, an andere Länder überstellt werden müssen. Doch lediglich 13,4 Prozent aller "Dublin-Fälle" wurden tatsächlich in das Land zurückgeschickt, über das sie eingereist waren. Auch im ersten Halbjahr 2014 fiel die Zahl der Überstellungen (977) deutlich niedriger aus, als die der Übernahmegesuche (16.441). QuelleAntwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke Drucksache 18/705, Seite 14 und Drucksache 18/2471

In einem "Policy Brief" hat der Forschungsbereich des Sachverständigenrats ein ergänzendes Verfahren vorgeschlagen und für jedes EU-Land "eine angemessene Aufnahmequote für Asylbewerber berechnet". Die Wissenschaftler gehen dabei von der Wirtschaftskraft, Bevölkerung, Fläche und Arbeitslosigkeit im jeweiligen Land aus. Ein solcher Verteilungsschlüssel ergäbe für Deutschland keinen Unterschied: Hier entsprechen die Zahlen bereits dem "fairen Anteil". Für zahlreiche überforderte Länder ergäbe sich nach Ansicht der Autoren jedoch eine große Entlastung.

Quelle: BAMF Das Bundesamt in Zahlen 2013, Asyl

(Keinen) Schutz finden in Deutschland

Unterbringung von Asylbewerbern

Asylsuchende werden in der Regel in einem der 20 deutschen Erstaufnahmelager untergebracht. Nach drei Monaten endet die Verpflichtung, dort zu wohnen und die Unterbringung erfolgt in sogenannten Gemeinschaftsunterkünften, die von privaten Trägern oder Wohlfahrtverbänden betrieben werden. Seltener – wie zum Beispiel in BerlinAbs. 1 AV Wohn-AsylbLG – werden Asylsuchende vorzugsweise in Wohnungen untergebracht. In welchem Bundesland die Asylsuchenden ihren Antrag stellen und auf die Entscheidung warten müssen, wird nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel Mit dem Königsteiner Schlüssel wird unter anderem ermittelt, wie viele Asylbewerber jedes Bundesland aufzunehmen hat. Dafür werden das Steueraufkommen und die Bevölkerungszahl eines Landes verrechnet. Quelle: BAMF entschieden (s. Karte).

Jedem Asylsuchenden stehen in den Unterkünften ca. 6,5 QuadratmeterBAMF und EMN - Die Organisation der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern in Deutschland S. 26 Wohnfläche zu. Von Hilfsorganisationen werden die Sammelunterkünfte kritisiert, da sie sich zum Teil in ehemaligen Kasernen befinden, eingezäunt sind oder videoüberwacht werden. Zudem haben sie oft keine Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr.

Menschenrechtsorganisationen kritisieren außerdem die Tatsache, dass es in Deutschland keine für alle Bundesländer geltenden Mindeststandards für die Unterbringung von Flüchtlingen gibt. In den Aufnahmegesetzen einzelner Bundesländer ist lediglich von einem "menschenwürdigen Umgang mit Flüchtlingen" (Baden-Württemberg) beziehungsweise einem "menschenwürdigen Aufenthalt ohne gesundheitliche Beeinträchtigung" (Hessen) die Rede. In Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sind Mindeststandards gar nicht in der regionalen Gesetzgebung verankert.QuelleKay Wendel - "Unterbringung von Flüchtlingen in Deutschland" (2014), Seite 35

Während die Erstaufnahmeeinrichtungen direkt von den Bundesländern finanziert werden, werden die "Anschlussunterbringungen" von Kommunen und Landeskreisen verwaltet und erhalten von der jeweiligen Landesregierung eine Pauschale pro Asylbewerber. Diese kann sehr unterschiedlich ausfallen: In Baden-Württemberg beträgt sie rund 12.300 Euro im Jahr, in Niedersachsen 5.000 Euro. Nach Angaben der Finanzministerien der Länder sind diese Unterschiede zum Teil auf verschiedene Erfassungsmethoden zurückzuführen. QuelleBAMF und EMN - Die Organisation der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern in Deutschland S. 14

Der Königsteiner Schlüssel

Quelle: BAMF

Welche Leistungen stehen ihnen zu?

Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt neben der Unterbringung auch Leistungen für Hausrat, Ernährung, Kleidung und Körperpflege. In einigen Ländern erhalten Asylsuchende diese in Form von Wertgutscheinen oder als Lebensmittel- und Hygienekartons. Zudem steht ihnen ein Taschengeld in Höhe von "80 Deutschen Mark", also 40,90 Euro im Monat zu. Kinder haben Anspruch auf 20 Euro. Werden keine Sachleistungen gezahlt, stehen erwachsenen Familienmitgliedern 225 Euro zu. Fast alle Bundesländer stellen nach Angaben der Diakonie zunehmend auf Geldleistungen um.

Knapp 20 Jahre nach ihrer Einführung hat das Bundesverfassungsgericht die Höhe der Leistungen im Juli 2012 für verfassungswidrig erklärt und eine vorläufige Anhebung auf Hartz-IV-Niveau beschlossen (336 Euro), bis der Gesetzgeber eine bedarfsgerechte Berechnung für die Leistungen vorlegt. Im Juni 2014 hat sich das Bundeskabinett auf eine Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes geeinigt, die die Leistungssätze dauerhaft auf 352 Euro festlegen soll.

Das AsylbLG regelt auch den Zugang zur Gesundheitsversorgung, die auf akute Erkrankungen und Schmerzzustände beschränkt ist. Leistungen wie zum Beispiel Lesehilfen oder Zahnersatz werden nicht erstattet. Die Bundesländer Bremen und Hamburg haben als einzige Länder eine Krankenversicherung für Asylsuchende eingeführt.QuelleUrteil des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetzt, Infopapiere Asyl in Deutschland und Rechte der Flüchtlinge von Pro Asyl

1,5 Milliarden Euro gab die Bundesrepublik 2013 nach Angaben des Statistischen Bundesamts für die finanzielle Unterstützung Asylsuchender aus. Seit 1994 waren die Ausgaben kontinuierlich gesunken. Seit 2009 nehmen sie aufgrund gestiegener Antragszahlen wieder zu.

Zugang zu Arbeit und Bildung

Minderjährige Asylsuchende haben ein Recht auf Bildung und dürfen laut Gesetz deutsche Schulen besuchen. Der Zugang zu zusätzlichen Angeboten wie Sprachkursen ist dagegen nicht geregelt.

Beim Zugang zum Arbeitsmarkt ist die Situation von Asylsuchenden deutlich schwieriger. Bisher ist Asylbewerbern aufgrund eines fehlenden Aufenthaltstitels die Arbeit in den ersten neun Monaten untersagt§ 61 Asylverfahrensgesetz. Für Ausländer mit einer Duldung gilt die Arbeitssperre§ 32 Beschäftigungsverordnung ein Jahr lang.

Im Juli 2014 hat der Bundestag eine Reform beschlossen. Sollte das GesetzDrucksache 18/1521 vom Bundesrat gebilligt werden, würde sich die Frist für Asylbewerber und geduldete Ausländer auf drei Monate verkürzen.

Sie können sich demnach um eine Arbeit bemühen, allerdings haben nach dem "Vorrangprinzip"§ 39 AufenthG alle deutschen Arbeitnehmer, EU-Bürger und bestimmte andere AusländerBürger aus einem EWR-Staat, der Schweiz sowie Ausländer mit Arbeitsberechtigung, unbefristeter Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung in Deutschland zuerst Anrecht auf die Stelle. Geprüft wird das von der Bundesagentur für Arbeit.

In der Praxis ist es deshalb oft unmöglich, eine (legale) Arbeitsstelle zu finden, wenn man in einem Gebiet mit hoher Arbeitslosigkeit wohnt. Daher wurde kürzlich die Residenzpflicht durch Gesetzesänderung in § 58 Abs. 1 Asylverfahrensgesetz u.a. zum Zweck der Arbeitsaufnahme gelockert. QuelleAsylbewerberleistungsgesetz § 5 und Informationsverbund Asyl & Migration, Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktzugangs von
Flüchtlingen

Was ist die Residenzpflicht?

Eine Besonderheit in der deutschen Asylregelung ist die sogenannte Residenzpflicht. Laut § 56 und § 85 des Asylverfahrensgesetzes dürfen Asylsuchende grundsätzlich nur mit einer Sondergenehmigung der zuständigen Ausländerbehörde ihre Stadt oder den Landkreis, in dem sie untergebracht sind, verlassen. Ein Verstoß dagegen wird mit einem Bußgeld bestraft, im Wiederholungsfall droht ein Strafverfahren und Haft.QuellePro Asyl

Die Residenzplicht ist umstritten und wurde vielfach auf politischer Ebene diskutiert. Bis heute wurde sie zwar nicht abgeschafft, doch viele Bundesländer haben sie gelockert. Eine bundesweite Übersicht dazu finden Sie hier.

Was bedeutet Duldung?

Die Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern eine Bescheinigung darüber, dass die Abschiebung vorerst nicht vollzogen wird. In Deutschland leben rund 94.500 geduldete Personen. Allein über 25.000, also gut ein Viertel aller Geduldeten, sind minderjährig.Quellesiehe Bundestags-Drucksache, Seite 23

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD sieht eine stichtagsunabhängige gesetzliche Bleiberegelung für geduldeteZur Definition von Pro Asyl Flüchtlinge vor. Diejenigen, die länger als acht Jahre (Alleinstehende) oder sechs Jahre (Familien mit minderjährigen Kindern) in Deutschland leben und ihren Lebensunterhalt überwiegend selbst bestreiten, sollen davon profitieren können.

Aktuell leben rund 35.000 Menschen mit Duldungsstatus länger als sechs bzw. rund 29.000 länger als acht Jahre im Bundesgebiet (Stand 31.12.2012). Experten gehen davon aus, dass rund 40.000 Flüchtlinge sofort eine Aufenthaltserlaubnis erhalten könnten, wenn die Bleiberechtsregelung in Kraft tritt.

Wenn der Asylschutz widerrufen wird

Immer wieder machen Behörden von der Möglichkeit Gebrauch, den gewährten Schutzstatus zu widerrufen. Menschen, die oft schon einige Zeit in Deutschland leben, wird dadurch die Asylberechtigung oder der internationale Schutz entzogen, weil sich die Situation in ihrem Heimatland verbessert hat. Beispielsweise passierte das bei Flüchtlingen, die während eines Krieges oder militärischer Auseinandersetzungen nach Deutschland geflohen sind, wie im Fall von Kosovo, dem ehemaligen Jugoslawien oder Irak.

Der Widerruf des Schutzstatus führt jedoch nicht zwingend dazu, dass die Person Deutschland verlassen muss. Eine Ausreise oder Abschiebung droht dann, wenn der Aufenthalt der Betroffenen nicht durch andere Regelungen im Aufenthaltsgesetz ermöglicht wird. Im Jahr 2013 wurden 11.125 Widerrufsverfahren vom BAMF durchgeführt, im ersten Halbjahr 2014 rund 4.400. Nur in fünf Prozent der Fällen wurde der Schutzstatus tatsächlich widerrufen. Quelle Bundestagsdrucksache 18/1394, Seite 11 und 18/2741

Was sind "sichere Herkunftsstaaten"?

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem neben Senegal und Ghana neuerdings auch Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien als "sichere Herkunftsstaatenim Sinne von Artikel 16a Absatz 3 des Grundgesetzes" eingestuft werden sollen. Das bedeutet, dass Asylanträge von Menschen aus diesen Ländern automatisch "als offensichtlich unbegründet" abgelehnt und nicht weiter geprüft werden. Die Ausreisefrist verkürzt sich auf eine Woche. Dadurch werde die Bearbeitungszeit "erheblich beschleunigt", wie es im Gesetzentwurf heißt. Hintergrund sind steigende Asylbewerberzahlen aus diesen drei Ländern.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisiert das Vorhaben, weil diese Länder nicht pauschal als "sicher" eingestuft werden können. Pro Asyl hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, wonach vor allem Angehörige der Roma-Minderheit in den Balkan-Staaten unter massiver Diskriminierung und Verfolgung leiden.

Anzahl von Ausweisungen und Abschiebungen

Im Jahr 2013 wurden laut Bundesregierung insgesamt 10.198 Menschen aus Deutschland abgeschoben. Das sind rund 30 Prozent mehr als 2012 (7.651 Abgeschobene). Die meisten Abschiebungen (7.289) fanden per Flugzeug statt, deutlich weniger über den Land- (2.908) und Seeweg (1). Knapp die Hälfte (4.741) der Abgeschobenen wurde im Rahmen der Dublin-VerordnungDamit ist in der Regel immer der erste Mitgliedstaat für das Asylverfahren zuständig, über den die EU betreten wurde. Unter anderem soll so verhindert werden, dass eine Person mehrere Asylanträge in verschiedenen EU-Ländern stellt. Seit 1. Januar 2014 regelt die Dublin-III-Verordnung, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. Quelle: EU an andere EU-Länder überstellt.

Im Ausländerzentralregister (AZR) waren bis zum 31. Dezember 2013 insgesamt 282.853 Menschen erfasst, gegen die eine Ausweisungsverfügung vorlag. Davon halten sich 25.143 in Deutschland auf, 257.411 haben hingegen Deutschland verlassen.QuelleBundestagsdrucksache 18/2279

Wie funktioniert die Abschiebungshaft?

Den rechtlichen Rahmen dafür bilden Paragraph 62 des Aufenthaltsgesetzes und die europäische RückführungsrichtlinieRichtlinie 2008/115/EG Artikel 15. Demnach kann ein Migrant ohne Aufenthaltstitel in Haft genommen werden, wenn gegen ihn ein Abschiebungsbeschluss erlassen wurde, "sofern in dem konkreten Fall keine anderen ausreichenden, jedoch weniger intensiven Zwangsmaßnahmen wirksam angewandt werden können".

Zum Zeitpunkt der letzten Datenerhebung saßen im gesamten Jahr 2011 etwa 6.500 Menschen in Deutschland in Abschiebungshaft. Während die Zahl der inhaftierten Abzuschiebenden in den letzten Jahren um etwa 30 Prozent zurückging, stieg der Anteil der Inhaftierten, die im Rahmen der Dublin-VerordnungDamit ist in der Regel immer der erste Mitgliedstaat für das Asylverfahren zuständig, über den die EU betreten wurde. Unter anderem soll so verhindert werden, dass eine Person mehrere Asylanträge in verschiedenen EU-Ländern stellt. Seit 1. Januar 2014 regelt die Dublin-III-Verordnung, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. Quelle: EU an andere europäische Länder überstellt werden sollen. Im Durchschnitt bleiben die Abzuschiebenden drei Wochen in einer Haftanstalt. Das Aufenthaltsgesetz sieht vor, dass in Ausnahmefällen auch Familien mit Kindern in Haft genommen werden dürfen. QuelleBundestags-Drucksache 17/7446, Seiten 10 und 139

Kritik und Gerichtsurteile
Die Dublin-VerordnungDamit ist in der Regel immer der erste Mitgliedstaat für das Asylverfahren zuständig, über den die EU betreten wurde. Unter anderem soll so verhindert werden, dass eine Person mehrere Asylanträge in verschiedenen EU-Ländern stellt. Seit 1. Januar 2014 regelt die Dublin-III-Verordnung, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. Quelle: EU wurde zum 1. Januar 2014 reformiert, in Fachkreisen "Dublin III" genannt. Im Juli 2014 beschloss der Bundesgerichtshof, dass die Inhaftierung von Asylbewerbern, die an andere europäische Länder überstellt werden müssen, gegen diese neue Verordnung verstößt.

Nach der Rückführungsrichtlinie müssen Abzuschiebende außerdem in gesonderten Hafteinrichtungen untergebracht werden. Laut BundesregierungDrucksache 17/7446, Seite 139 verfügte 2011 allerdings nur die Hälfte der Bundesländer über eine geeignete Infrastruktur. So werden die Abzuschiebenden mitunter in Strafvollzugsanstalten untergebracht, mit den selben Haftbedingungen wie verurteilte Straftäter. Darunter befanden sich in den vergangenen Jahren auch MinderjährigeBroschüre der Flüchtlingsräte Brandenburg, Schleswig Holstein und Humanistischer Union S. 20, 2013 . Im Juli 2014 urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), diese gemeinsame Unterbringung verstoße gegen EU-Recht.

Irreguläre Flüchtlinge

Wie kommen Menschen ohne Genehmigung ins Land?

Laut Experten des Katholischen Forums "Leben in der Illegalität" kommen die meisten zunächst zum Beispiel mit einem Visum legal nach Deutschland und bleiben, nachdem die Gültigkeit abgelaufen ist.

Inzwischen kommen auch irreguläre Einwanderer aus anderen europäischen Ländern nach Deutschland, die wegen der Wirtschaftskrise dort kein Auskommen mehr haben.

Wie viele irreguläre Flüchtlinge leben in Deutschland?

Valide Zahlen gibt es nicht, denn Behörden und Hilfsorganisationen können keine Statistik dazu führen. Die im neuesten Migrationsbericht genannte Zahl von rund 21.000 ohne gültige Papiere eingereisten Personen (S. 196) erfasst nicht jene Menschen, die zunächst legal in Deutschland gelebt haben und über die Dauer ihrer Genehmigung hinaus geblieben sind.

Das Hamburgische Weltwirtschaftsinstitut veröffentlicht seit ein paar Jahren regelmäßig Zahlen für Deutschland, die auf dem europäischen Projekt "Clandestino" basieren, einer Datenbank zur irregulären Migration. Es schätzt, dass in Deutschland zwischen 100.000 und 400.000 irreguläre Einwanderer leben – darunter zwischen 1.000 und 30.000 schulpflichtige Kinder.

Wo arbeiten Einwanderer ohne Papiere?

Irreguläre Migranten arbeiten vor allem im Baugewerbe, in Hotels und Gaststätten, aber auch in Privathaushalten. Wer einen irregulären Status hat, gerät schnell in Abhängigkeit zu seinem Auftraggeber. Häufig arbeiten sie unter schlechten Arbeitsbedingungen, mangelndem Arbeitsschutz oder können sich bei nicht ausgezahlten Löhnen nirgends beschweren.

Was passiert, wenn sie krank werden?

In Notfällen gilt eine hilfreiche Regelung: Wenn Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung zur Behandlung direkt ins Krankenhaus gehen, werden ihre Daten aufgrund der neuen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz von 2009 nicht mehr an Behörden übermittelt. Gesundheitsämter dagegen sind "übermittlungspflichtig". Das bedeutet, dass Betroffene so lange nicht zum Arzt gehen können, bis sich ihr Gesundheitszustand stark verschlechtert hat, so dass sie einen Notfall darstellen.

Was machen ihre Kinder?

2011 wurde für Schulen und Kitas die Übermittlungspflicht abgeschafft – es muss den Behörden also nicht mehr mitgeteilt werden, wenn ein Kind ohne Papiere angemeldet wird.

Allerdings fehlt in den Ländergesetzen bislang eine Formulierung zum Anspruch auf Bildung dieser Kinder. Und irreguläre Migranten müssen für ihre Kinder in Kindertagesstätten oftmals den Höchstsatz zahlen, da sie keine Verdienstbescheinigung vorlegen können.

Europa und seine Grenzen

Gemeinsames Europäisches Asylsystem

Das Grundkonzept eines Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wurde 1999 im Tampere-Programm definiert und durch das Haager Programm (2004) bestätigt. Ziel sei es, "ein einheitliches Asylverfahren und einen einheitlichen, unionsweit gültigen Rechtsstatus" zu etablieren. Damit sollte vor allem die sogenannte "Schutzlotterie" beseitigt werden: Denn Flüchtlinge trafen bislang in den verschiedenen Mitgliedsstaaten auf sehr unterschiedliche Standards bei der Aufnahme und den Asylverfahren.

Im Juni 2013 hat das Europäische Parlament neue Vorschriften für gemeinsame Verfahren und Fristen für die Bearbeitung von Asylanträgen verabschiedet. Die beschlossenen Asylvorschriften erneuern die bestehende Gesetzgebung und werden voraussichtlich ab dem zweiten Halbjahr 2015 angewendet. Ein Gutachten der Friedrich-Ebert-Stiftung hält einige wichtige Verbesserungen fest: so seien die Schutzstandards für Personen mit subsidiärem Schutz und minderjährige Flüchtlinge angehoben worden. Kritisiert werden die Möglichkeit, Asylsuchende zu inhaftieren und die Möglichkeit zu beschleunigten Verfahren. Insgesamt gebe es "beachtliche Spielräume bei der Umsetzung von Normen, insbesondere in der Ausgestaltung der Asylverfahren".

Den Kern bilden zwei Verordnungen und mehrere Richtlinien, die Ende 2013 bzw. bis Mitte 2015 in das nationale Recht der Mitgliedsstaaten zu implementieren sind, unter anderem:

  • Die Dublin III - Verordnung regelt die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten und die Möglichkeit der Inhaftierung von Flüchtlingen.
  • Die EURODAC-Verordnung regelt den Aufbau eines Fingerabdruck-Systems zur Kontrolle der Umsetzung der Dublin-Verordnungen.
  • Die Qualifikations-Richtlinie regelt, wer als Flüchtling gilt.
  • Die Aufnahme-Richtlinie regelt, wie die Aufnahme und Behandlung von Asylsuchenden zu erfolgen hat. Neu ist: Der Zugang zum Arbeitsmarkt darf jetzt nach neun Monaten erfolgen, statt wie vorher erst nach zwölf Monaten. Weiterhin sollen Asylsuchende nachrangig zu Bewerbern aus EU-Staaten behandelt werden.
  • Die Asylverfahrens-Richtlinie regelt die Grundlagen der Asylverfahren. Hier ist neu, dass Flüchtlinge jetzt ein Recht auf persönliche Anhörung zur Feststellung der Schutzbedürftigkeit haben. Allerding sei es nicht zwingend, dass die Anhörung in der Sprache geführt wird, die der Antragsteller versteht.

Was ist FRONTEX?

Die "Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen" FRONTEX ist eine Einrichtung der Europäischen Union mit Hauptsitz in Warschau. Sie wurde 2004 gegründet, um die Grenzschutzsysteme der Mitgliedstaaten im Hinblick auf irreguläre Einwanderung zu koordinieren. Dafür arbeitet FRONTEX in sechs Kernbereichen:

  • Ausbildung von Grenzschutzbeamten,
  • Risiko-Analyse der Grenzübergänge,
  • Technologische Unterstützung,
  • Koordinierung von Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke,
  • Unterstützung bei Abschiebungen,
  • Informationsaustausch zwischen den nationalen Grenzpolizei-Einheiten.

Insbesondere unterstützt die Agentur lokale Grenzbehörden beim Suchen und Abfangen von Flüchtlingen im Mittelmeer, an der Atlantikküste und an den Ostgrenzen der Europäischen Union. Zurzeit verfügt sie über rund 300 Mitarbeiter. Für das Jahr 2013 wurde FRONTEX ein Budget in Höhe von rund 85 Millionen Euro durch die EU-Haushaltsbehörde zugewiesen. Deutschland beteiligt sich an FRONTEX-koordinierten Einsätzen jährlich mit rund 100 Beamten der Bundespolizei sowie mit technischem Equipment.QuelleBMI Schutz der eu­ro­päi­schen Au­ßen­gren­zen - Fron­tex

Über die Arbeitsweise und die Struktur von Frontex ist wenig bekannt. Die Agentur arbeitete viele Jahre unter der Wahrnehmungsschwelle der Öffentlichkeit. Eine Reportage des Greenpeace Magazins von 2012 bietet erstmals Einblicke in die Unbekannte.QuelleText: Vito Avantario, Greenpeace Magazin, Ausgabe 1.12, Thema "Zuflucht"

Was ist EUROSUR?

Das Europäische Grenzüberwachungssystem EUROSUREUROSUR ist die Abkürzung für "European border surveillance system" ist ein Programm der Europäischen Union und läuft seit Dezember 2013. Darin sollen die einzelnen Grenzüberwachungssysteme der Mitgliedsstaaten zusammengeführt werden, um den Informationsaustausch untereinander und mit der europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX zu stärken. Es hat zwei Hauptziele:

  1. Mit Spitzentechnologie soll "illegale Einwanderung" und grenzüberschreitende Kriminalität verhindert werden. Als Hilfsmittel dienen unter anderem hochauflösende Kameras, Satellitensuchsysteme und Offshore-Sensoren. QuelleLaut einer Studie der Heinrich-Böll-Stiftung befassen sich EU-Forschungsprojekte daneben auch mit dem Einsatz von Drohnen.
  2. EUROSUR soll zudem Flüchtlingen in Seenot helfen.

Für die Koordinierung der Instrumente zur Überwachung ist die Agentur FRONTEX zuständig. Im Rahmen von EUROSUR werden in den einzelnen Mitgliedsstaaten Koordinierungszentren eingerichtet. 17 Länder Bulgarien, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Ungarn, Griechenland und Zypern starteten ihre Zusammenarbeit für EUROSUR im Dezember 2013. Das deutsche Koordinierungszentrum in Potsdam soll im Dezember 2014 seine Arbeit aufnehmen.

EUROSUR steht bei Flüchtlingsorganisationen und anderen Institutionen als "Instrument der Abschottungspolitik" in der Kritik. Eine Untersuchung der Böll-Stiftung weist darauf hin, dass enorm hohe Kosten damit einhergehen können.